EDA-Hackerattacke: Bundesanwaltschaft aktiviert
Noch ist nicht abgeklärt, wie gross der allfällige Schaden ist, den Anfang Woche ein Hackerangriff im Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angerichtet hat. Der Internet-Zugriff soll am Mittwoch wieder möglich sein. Aktiv geworden ist bereits die Bundesanwaltschaft.
Die Virenattacke auf das Computernetz des Aussenministeriums könnte jedoch strafrechtliche Folgen haben. Erste Vorabklärungen hat die Bundesanwaltschaft bereits eingeleitet.
Allfällig in Frage kommende Tatbestände wären verbotener politischer Nachrichtendienst und unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungsystem.
Das EDA stelle für ausländische Spione ein interessantes Ziel dar und stehe beispielsweise hinsichtlich der «Gaddafi-Geschichte» im Brennpunkt, sagte IT-Fachjournalist Kurt Haupt.
Hinter solchen Angriffen stünden meist Profis, die im Bereich der Industriespionage oder bei Nachrichtendiensten tätig seien.
In die Seite eines Bundesamtes einzudringen sei «kein leichtes Unterfangen», präzisierte Haupt. «Die Sicherheitsmassnahmen im EDA sind sehr gut. Gerade deshalb ist davon auszugehen, dass keine jugendlichen Laien hinter der Attacke stehen.»
Ein guter Virenschutz allein reicht im Übrigen nicht aus. Die Schwachstelle bilden oft die Mitarbeitenden. «Sehr viele Hackerangriffe funktionieren auf einer psychologischen Ebene», so Haupt.
Täter versuchten, die Angestellten dazu zu bringen, eine E-Mail Beilage zu öffnen, die einen Schädling enthalte. Haupt rät deshalb, den Inhalt eines E-Mails vor dem Öffnen zu hinterfragen.
swissinfo.ch und Agenturen

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