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Ex-Postdirektor freigesprochen

Ex-Postdirektor Jean-Noël Rey (l.) mit seinem Anwalt. Keystone

Ex Postdirektor Jean-Noël Rey und sein Stellvertreter Peter Sutterlüti sind vom Vorwurf der ungetreuen Geschäfts-Besorgung freigesprochen worden. Das Strafeinzelgericht Bern-Laupen hat das Urteil am Montag morgen (29.01.) eröffnet.

Rey und Sutterlüti hätten Ende 1994 keine Anhaltspunkte gehabt, an der Glaub- und Kreditwürdigkeit des Berner Anwalts Walo Ilg zu zweifeln, sagte bei der Urteilseröffnung Einzelrichterin Christina Schaer. Ilg hatte von der Post ein Darlehen von 100’000 Franken als Sicherheit für die Gründung einer Post-Tochter in Italien erhalten, dieses aber nie zurückbezahlt.

27’000 Franken Entschädigung und Genugtuung

Rey erhält aus der Staatskasse 17’380 Franken Entschädigung für die Anwaltskosten. Zudem werden ihm als Schadenersatz und Genugtuung 10’000 Franken entrichtet, da er in den Medien sehr oft präsent war und Unbill erlitten habe, wie die Richterin sagte. Peter Sutterlüti, dessen Verfahren kürzer war, erhält 11’000 Franken Entschädigung und 5000 Franken Genugtuung.

Rey und Sutterlüti gaben nach der Urteilseröffnung ihrer Erleichterung über den Freispruch Ausdruck. Staatsanwalt Heinz Mathys sagte auf Anfrage, dass er über eine allfällige Appellation in den nächsten Tagen entscheiden werde.

Sicherheit, aber kein Darlehen

Rey und Sütterlüti hätten das Darlehen als Sicherheit für die riskante Firmengründung verstanden, sagte Schaer in der Urteilsbegründung. Keinesfalls sei es ein ein persönliches Darlehen gewesen.

Die Barsicherheit hätte keinen Schaden für die Post zur Folge gehabt, wenn das Geld vertragskonform verwendet worden wäre. Dass der Berner Fürsprecher Ilg dies tun werde, hätten Rey und Sutterlüti in guten Treuen annehmen können.

Beide Beschuldigten hätten weder vorsätzlich noch eventualvorsätzlich die Post geschädigt oder sich selbst einen Vorteil verschafft. Demnach sei der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Amtsführung nicht erfüllt.

swissinfo und Agenturen

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