Mehr Transparenz – weniger Allergien

Die neue Lebensmittelverordnung bringt ab dem 1. Mai den Konsumenten und Allergikern mehr Transparenz und Schutz.
Rinderwahnsinn, Gen-Mais, Antibiotika-verseuchtes Pouletfleisch sowie mehr Lebensmittel-Allergien. Die Experten sind perplex, die Konsumentinnen und Konsumenten besorgt ob der Zunahme von Allergien. Sie verlangen mehr Sicherheit und Transparenz.
5 bis 10% der Kinder und 2 bis 3% der Erwachsenen leiden an Lebensmittel-Allergien. In Extremfällen können dermatologische, immunologische und Herzkreislauf-Reaktionen sowie Atemnot ihr Leben gefährden. Die USA wiesen 1988 als erstes Land Todesfälle auf Allergene (Allergien-Auslöser) zurück. Die Schweiz blieb davon bisher verschont.
Die Regierung hat reagiert und die Lebensmittel-Verordnung aus dem Jahr 1995 revidiert: Ab 1. Mai müssen Lebensmittel deklariert werden, sofern Allergene im Endprodukt mehr als ein Gramm pro Kilogramm ausmachen – eine weltweit einzigartige Deklarationspflicht.
Europäisches und schweizerisches Recht
Wie Adrian Kunz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber swissinfo erklärte, gab es für die Revision auch juristische Gründe: «Wir mussten gewisse Normen im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen ändern und dem europäischen Recht anpassen.»
Sellerie und Milch
Studien am Universitätsspital Zürich ergaben, dass 40% der getesteten erwachsenen Allergikerinnen und Allergiker auf Sellerie reagierten. Auf Sellerie folgten Käse, Kuhmilch, Krebstiere und Nüsse.
Die Kinder reagierten hingegen vorab auf Kuhmilch und Eier, wie Brunello Wüthrich, Leiter der Allergiestation am Universitätsspital Zürich sagte.
Klar ist, dass jemand, der auf Sellerie allergisch ist, es vermeidet, Sellerie zu essen. Schwieriger wird die Sache aber bei verarbeiteten Produkten mit zahlreichen vermischten Zutaten. Die Konsumentinnen und Konsumenten wissen nicht, ob die scheinbar unbedenklichen Produkte allenfalls versteckte Allergene enthalten.
Mehr Transparenz
Mit der ab dem 1. Mai gültigen, revidierten Lebensmittelverordnung sollen Allergikerinnen und Allergiker mehr Durchblick haben und vor unangenehmen Überraschungen verschont werden.
Die verschärfte Deklarationspflicht gilt für zehn Lebensmittel und daraus hergestellte Produkte: glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel), Milch, Eier, Fische, Krebstiere, Sojabohnen, Erdnüsse, Hartschalenobst (Baumnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Pecannüsse, Makadamianüsse, Cashewnüsse, Pistazien, Pinienkerne), Sesamsamen und Sellerie.
Die Lebensmittelbranche darf sich nicht mehr mit Zutaten-Angaben wie «Gemüse» oder «Stärke» begnügen, so Martin Brügger, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesamt für Gesundheit. Für die Umstellung hat sie zwei Jahre Zeit.
Weltweit einzigartig
Die verschärfte Deklarationspflicht sei «weltweit einzigartig», liess das Eidg. Departement des Innern (EDI) bei der Präsentation der neuen Lebensmittelverordnung Ende März verlauten. Die Schweiz habe im Bereich Schutz vor Lebensmittel-Allergenen die modernsten und strengsten Regelungen, so Wüthrich.
Auch die Konsumenten-Verbände zeigten sich im Allgemeinen zufrieden mit der Revision. «Viele unserer Forderungen wurden umgesetzt», betonte Laura Ragazzoni, Sprecherin der Konsumenten-Vereinigung der italienisch-sprachigen Schweiz.
swissinfo und Florence Pictet, (sda)

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