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Vorerst kein aussergerichtlicher Vergleich für die UBS

Keystone

Das US-Justizministerium hält an der Klage gegen die UBS fest. In seiner Eingabe an das Gericht in Miami unterstützt das Ministerium die Steuerbehörde, welche die UBS mit der Klage zur Herausgabe der Daten zu 52'000 Konten zwingen will.

In der Eingabe vom Dienstag bei dem zuständigen Gericht in Miami (Florida) weist das Justizministerium die Argumente der UBS und der Schweiz zurück, die sich um Abweisung der Klage bemüht hatten.

Der Fall sei voll und ganz mit dem amerikanischen Recht vereinbar. Dieses erlaube es, Informationen ausserhalb der USA einzuholen und stelle – entgegen den UBS-Argumenten – kein neuartiges Rechtskonzept dar. Die Bank müsse die Konsequenzen ihres Handelns tragen.

UBS strebt “angemessene” Lösung an

Die UBS hat nach dem Festhalten der US-Justiz an der Klage zur Offenlegung von Zehntausenden von Kundendossiers ihre Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung bekräftigt.

Zugleich wiederholte die UBS ihre bisherige Position, wonach der Vollzug der Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS eine Verletzung von Schweizer Recht bedeuten würde. Deshalb solle die Auseinandersetzung besser zwischen den Regierungen der beiden Länder als vor Gerichten gelöst werden.

“Die UBS hat sich für eine angemessene Lösung als Resultat solcher Diskussionen stets offen gezeigt” heisst es in der Stellungnahme weiter. Da bis anhin noch keine solche Lösung gefunden worden sei, bleibe es bei der Gerichtsverhandlung vom 13. Juli als nächstem Termin.

Zudem fordert die Bank in einer neuen Eingabe an das Gericht die amerikanische Regierung auf, die Anzahl Konten bekannt zu geben, bei denen die US-Behörden Steuerhinterziehung vermuten, weil sie bereits auf anderem Weg an die geforderten Informationen gekommen sind.

Die Anwälte der Bank verweisen in dem Zusammenhang unter anderem darauf, dass in den letzten Monaten zahlreiche amerikanische UBS-Kunden ihre Daten der Steuerbehörde IRS selber offengelegt hätten.

John-Doe-Summons

Mit der im Februar eingereichten Klage, einem so genannten John-Doe-Summons-Verfahren (ohne die Nennung von Namen), verlangt die Steuerbehörde IRS pauschal die Herausgabe von Informationen über 52’000 Konten, deren Besitzer der Steuerhinterziehung verdächtigt werden.

Die UBS argumentierte, mit einer Herausgabe der Daten würde Schweizer Recht – vor allem das Bankkundengeheimnis – verletzt. Die Klage sollte daher aus Respekt vor Rechtssprechung und Souveränität eines anderen Staates nicht weiter verfolgt werden. Ähnlich hatte sich die Schweizer Regierung in einem Schreiben an das Gericht geäussert.

Das US-Justizministerium hält nun fest, weder ausländische Gesetze noch Steuerabkommen böten US-Steuerzahlern Schutz vor ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus.

Auch das Schweizer Bankgeheimnis sei keine “undurchdringliche Mauer”. Dies habe sich gezeigt, als die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma die UBS im Februar anwies, die Daten von rund 300 Kunden an die US-Behörden zu überreichen.

Die UBS habe systematisch und absichtlich US-Gesetze verletzt, heisst es in der öffentlich einsehbaren Erklärung weiter. Erst nachdem das US-Justizministerium eingeschritten sei, habe die UBS ihre Verstösse gegen bestehendes Recht eingestanden und eine grosse Busse bezahlt.

“Bankgeheimnis mag wichtig sein”

Die USA hätten ein starkes nationales Interesse, sicherzustellen, dass alle amerikanischen Steuerzahler die Steuervorschriften befolgen würden. Dazu gehöre die Offenlegung aller Konten im Ausland als auch das Bezahlen sämtlicher Steuern, heisst es in der Stellungnahme.

Obwohl das Schweizer Bankgeheimnis wichtig sein möge, müsse das Gericht die angeführten Interessen im Kontext des Verhaltens der UBS betrachten, heisst es in den Schlussfolgerungen.

Die Bank habe während mindestens sieben Jahren Zehntausenden von Amerikanern aktiv geholfen, amerikanisches Gesetz zu brechen und dabei Hunderte von Millionen Dollar an Steuergeldern zu hinterziehen.

Erstes Hearing am 13. Juli

Ein erstes Hearing vor dem Richter in Miami ist auf den 13. Juli angesetzt, falls es nicht vorher noch zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt. In den vergangenen Tagen hatte es entsprechende Spekulationen gegeben.

Das Justizministerium hatte diese Berichte aber zurückgewiesen. Im Grundsatz sei man immer zu aussergerichtlichen Einigungen bereit. Es sei aber falsch, dass ein Rückzug der Klage geplant sei.

Die Hoffnungen in der Schweiz beruhten unter anderem auf dem Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungs-Abkommens (DAB) mit den USA, mit dem die Schweiz das Bankgeheimnis lockert, um künftig auch Amtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung zu leisten, nicht nur bei Steuerbetrug wie bisher.

Rita Emch, swissinfo.ch, New York

Die UBS setzt derweil ihre Bemühungen zum Rückzug aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft fort. US-Kunden, die noch nicht auf den Ausstiegsplan der UBS reagiert haben, wird ab dem 1. Juli 2009 der Zugriff auf ihr Konto vorerst verwehrt.

Zehntausende von US-Kunden wurden in den letzten Monaten von der UBS angeschrieben und über den Plan informiert. Die US-Kunden wurden aufgefordert, der Bank mitzuteilen, ob die Depotwerte auf eine US-regulierte Einheit überwiesen oder in Form eines Checks ausbezahlt werden sollen. Für die Instruktionen an die UBS wurde den Kunden eine Frist von 45 Tagen gesetzt.

Nun wird die UBS ab dem 1. Juli jenen US-Kunden den Zugriff auf ihr Konto verweigern, die der Aufforderung der Bank bisher keine Folge geleistet haben. Solange die Instruktionen der betroffenen US-Kunden ausbleiben, bleibt der Zugriff auf das Depot verwehrt.

In beiden Fällen müssen die Kunden davon ausgehen, dass die Transaktion den Steuerbehörden ihres Landes bekannt wird. Da es sich bei einem ansehnlichen Teil der Vermögen um nichtdeklarierte Gelder handeln dürfte, riskieren die Betroffenen hohe Nachsteuern oder sogar Gefängnisstrafen. Die UBS empfiehlt ihnen, eine freiwillige Deklaration zu erwägen.

Die US-Steuerbehörde IRS offeriert bis Ende September einen reduzierten Straftarif. Berichten zufolge haben sich in den vergangenen Monaten zahlreiche UBS-Kunden bei der IRS gemeldet.

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