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Fussfessel billiger und besser als Gefängnis

Die elektronische Fussfessel schlug in den letzten drei Jahren 16'000 mal Alarm - meist Fehlalarme ohne Konsquenzen. Keystone

Bei einem dreijährigen Test in sechs Kantonen fielen die Erfahrungen im Strafvollzug mit der elektronischen Fussfessel positiv aus.

Ob diese allerdings die Rückfallquote senkt, kann erst längerfristig beurteilt werden.

Eine so genannte elektronische Fussfessel schlägt Alarm, wenn der Träger oder die Trägerin einen bestimmten Perimeter verlässt. In den letzten drei Jahren wurden 631 Verurteilten aus sechs Kantonen im Rahmen eines Pilotprojektes eine elektronische Fussfessel um den Knöchel geschnallt. 92% der Teilnehmenden waren Männer, 70% Schweizer.

“Einer der Vorteile dieses Electronic Monitoring ist, dass die Teilnehmer weiter an ihrem Arbeitsplatz arbeiten”, sagt Gabriela Peter gegenüber swissinfo. Sie hat das Projekt wissenschaftlich ausgewertet.

Mit dem Projekt, das 1999 lanciert und in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und -Landschaft, Tessin, Waadt und Genf durchgeführt wurde, sollte primär eine Möglichkeit eines sozialverträglichen Strafvollzugs erprobt werden.

Wenige Abbrüche, weniger Kosten

Die Abbruchquote lag mit insgesamt 44 Tätern bei 6%. Die meisten der 16’000 ausgelösten Alarme waren Fehlalarme. Über die Hälfte der Teilnehmer kam ohne jede Verwarnung durch. Bei Verstössen drohen Interventionen und Sanktionen bis zum Wechsel hinter Gitter.

“Wir haben dieselben Resultate wie in England erhalten, wo junge Straftäter die Möglichkeit haben, ihre Strafe im Electronic Monitoring zu verbüssen”, ergänzt Peter.

Die Kosten des Electronic Monitoring betrugen 54 Franken pro Person und Tag, gegenüber 133 in Halbgefangenschaft und 203 im Normalvollzug. Auch sei das Echo der Partnerinnen der Täter unerwartet positiv ausgefallen, erklärte Peter.

Zukünftig auch für längere Strafen?

Electronic Monitoring wurde im Versuch fast nur für kürzere Freiheitsstrafen angeboten. Diese aber sollen mit der laufenden Revision des Strafgesetzbuches (StGB) verschwinden und durch Bussen ersetzt werden. So werde die Strafform wohl künftig gemäss europäischem Trend mehr bei längeren Strafen angewendet, sagte Priska Schürmann vom Bundesamt für Justiz.

Dominik Lehner vom baselstädtischen Justizdepartement wies auf die Möglichkeiten des Electronic Monitoring beim Jugendstrafrecht hin: Das neue StGB sehe für 16- bis 18-Jährige Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren vor. Dabei könne man mit der Fussfessel lange Einschliessungen vermeiden und stattdessen erzieherisch wirken.

Rückfallquote noch unklar

Nach Angaben von Schürmann vom Bundesamt für Justiz kann der Versuch mit den elektronischen Fussfesseln erst nach dem Vorliegen der Auswertung zur Rückfälligkeit abschliessend beurteilt werden. “Ob die Reduktion der Rückfälle mit dieser neuen Vollzugs-Form erreicht werden konnte, lässt sich erst dann sagen”, gibt sie zu bedenken. Die entsprechende Auswertung soll bis Ende 2004 vorliegen.

Dass die elektronische Fussfessel aus der Schweiz verschwinden wird, erwartet sie allerdings nicht. Es spricht viel für das Electronic Monitoring: Der Resozialisierungseffekt, die Kostenvorteile und eine Warteliste mit 120 Tätern.

swissinfo und Agenturen

Beim Electronic Monitoring kontrolliert eine Fussfessel, ob sich die betroffene Person am angegebenen Ort aufhält.

Eingesetzt wird sie bei kurzen Strafen oder gegen Ende der Verbüssung einer langen Strafe.

631 Verurteilte erhielten eine elektronische Fussfessel in den letzten drei Jahren.

16’000 mal löste diese Alarm aus, Interventionen waren aber nur in 6% der Fälle nötig.

In 44 Fällen (4%) wurde der Versuch abgebrochen und die Person musste ihre Haft absitzen.

Der Pilotversuch mit der elektronischen Fussfessel lief von 1999 bis 2002; der Bundesrat hat die Bewilligung bis 2005 verlängert.

Das Projekt in sechs Kantonen war vom Bund mit 4,6 Mio. Franken unterstützt worden.

Die Kantone haben jeweils eine eigene Philosophien für den elektronischen Strafvollzug entwickelt.

Auffällig sind gemäss der Studienleiterin die Unterschiede beim Betreuungsaufwand: In der lateinischen Schweiz habe man knapp eine Stunde pro Woche und Täter gebraucht, in der Deutschschweiz über zwei Stunden.

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