Neues Strafgesetzbuch nicht vor 2005
Die im Dezember 2002 vom Parlament beschlossene Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs tritt nicht vor 2005 in Kraft.
Begründet wird diese lange Dauer mit der nötigen Zeit, die die Kantone für die Umsetzung der Revision brauchen.
Verwahrung geregelt
Die Reform des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs war 1983 initiiert worden und hat im April 2003 mit dem Ende der unbenutzt verstrichenen Referendumsfrist nach 20 Jahren ihren Abschluss gefunden.
Mit der Revision können unter anderem Freiheitsstrafen unter sechs Monaten neu durch gemeinnützige Arbeit oder einkommensabhängige Geldbussen ersetzt werden.
Zudem gelten verschärfte Bestimmungen für die Verwahrung und die Entlassung besondes gefährlicher Gewalttäter.
So können neu auch Ersttäter ohne psychische Störung verwahrt werden, sofern ein hohes Rückfallrisiko besteht. Bisher darf ein Täter, der keine psychische Störung aufweist, erst nach einem Rückfall verwahrt werden.
swissinfo und Agenturen
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