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Gericht halbiert Strafe für Camenisch

Kundgebung für Marco Camenisch vor dem Zürcher Geschworenengericht. Keystone

Das Zürcher Geschworenengericht hat die Strafe für den als Öko-Terroristen bekannt gewordenen Marco Camenisch von 17 auf 8 Jahre Zuchthaus reduziert.

Dieser Inhalt wurde am 13. März 2007 publiziert Minuten

Der Staatsanwalt unterlag mit seiner Forderung, Camenisch im Hinblick auf eine Verwahrung psychiatrisch begutachten zu lassen. Camenisch hatte 1989 in Brusio einen Grenzwächter erschossen.

Mit seinem Entscheid folgte das Gericht der Anweisung des Bundesgerichts, hinter der auch Verteidiger Bernard Rambert stand.

"Marco Camenisch ist kein Fall für eine neurechtliche Verwahrung", sagte der Präsident des Geschworenengerichts, Pierre Martin, in seinen mündlichen Erläuterungen des Urteils.

Nach neuem, seit Anfang 2007 geltendem Recht würde eine Verwahrung an eine verbüsste Strafe angehängt. Nach altem Recht wurde die Strafe zugunsten der Verwahrung aufgeschoben.

Wenn er spätestens 2018 auf freien Fuss komme, sei Camenisch 66 Jahre alt und habe 27 Jahre Strafvollzug hinter sich, sagte Martin. Die Wahrscheinlichkeit sei klein, dass er dann noch Menschen schwer gefährde.

Zudem machte der Gerichtspräsident verschiedene juristische Gründe geltend, die eine Verwahrung verböten. So würde etwa deren rückwirkende Anordnung gegen eine psychisch nicht gestörte Person gegen Völkerrecht verstossen.

Verteidiger sieht sich bestätigt

Staatsanwalt Ulrich Weder erklärte in einer ersten Stellungnahme, er werde nun "in aller Ruhe" das Urteil prüfen. Erst dann werde er über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.

Verteidiger Rambert sah sich bestätigt darin, dass eine Verwahrung für seinen Mandanten "das Prinzip der Verhältnismässigkeit krass verletzt" hätte, und dass sie auch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sei.

Zurzeit sitzt Camenisch erst einmal den Rest einer zehnjährigen Strafe ab, zu der ihn das Kantonsgericht Graubünden Anfang 1981 wegen Sprengstoffdelikten verurteilt hatte. Ende 1981 brach er aus der Strafanstalt aus.

Zusammen mit der nun ausgesprochenen Freiheitsstrafe kann Camenisch frühestens 2012 auf freien Fuss kommen. Bevor ihm dann ein Drittel der Strafe bedingt erlassen wird, muss eine Fachkommission den Fall überprüfen und Stellung nehmen.

Muss der heute 55-Jährige seine Freiheitsstrafe vollständig absitzen, so kommt er 2018 frei.

Zusatz zu Italien-Strafe

Im Prozess von 2004 war der Verteidiger mit seinem Antrag auf Freispruch ebenso erfolglos geblieben wie Staatsanwalt Weder mit seiner Forderung nach einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Das Gericht verurteilte Camenisch damals wegen Mordes zu 17 Jahren Zuchthaus.

Da es sich aber um eine Zusatzstrafe zu einer in Italien bereits abgesessenen 12-jährigen Strafe handelte, waren 17 Jahre nach Ansicht des Bundesgerichtes zuviel. Höchstens acht Jahre seien zulässig, befanden die höchsten Richter - das Maximum von insgesamt 20 Jahren dürfe nämlich bei zeitlich befristeten Strafen nicht überschritten werden.

Der Angeklagte selbst war am Montag nicht vor Gericht erschienen. Gekommen waren dagegen gut zwei Dutzend Sympatisanten. Kaum erhob sich Staatsanwalt Weder zum Plädoyer, ging ein Tumult los.

Mit Klatschen, Pfeifen, Buhrufen und dem Skandieren von Parolen wie "Marco libero" oder "Freiheit statt Verwahrung" vereitelten sie eine Fortsetzung der Verhandlung.

Ein Grossaufgebot von Kantonspolizisten wiesen, zerrten oder trugen die Protestierenden hinaus.

swissinfo und Agenturen

Chronologie

1979: Marco Camenisch (geb. 1952 in Brusio GR) verübt Sprengstoff-Anschläge auf Anlagen der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK).

1981: Das Bündner Kantonsgericht verurteilt Camenisch dafür zu 10 Jahren Zuchthaus.

1981: Ausbruch zusammen mit anderen Häftlingen aus dem Kantonalzürcher Gefängnis Regensdorf, dabei werden ein Aufseher getötet und ein weiterer verletzt.

1989: Camenisch wird verdächtigt, an der schweizerisch-italienischen Grenze im Puschlav einen Zöllner ermordet zu haben.

1991: Festnahme in der Toskana, dabei wurde ein Polizist bei einem Schusswechsel verletzt.

1993: Wegen Sprengstoff-Anschlägen und fahrlässiger Körperverletzung von einem italienischen Gericht zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

2002: Camenisch wird von Italien an die Schweiz ausgeliefert.

2004: Wegen Mordes und Mordversuch wird Camenisch zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt.

2006: Das Bundesgericht befindet die Strafe für zu hoch.

13. März 2007: Das Zürcher Geschworenengericht reduziert die Strafe von 17 auf 8 Jahre Zuchthaus.

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