Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. Rappaz war nach dem abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts am letzten Donnerstag wieder zurück ins Gefängnis gebracht worden.
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Ihm seien derzeit die Hände gebunden, sagte sein Anwalt Aba Neeman. Es gelte, die Begründung des Bundesgerichts abzuwarten, um eventuell weitere juristische Schritte einzuleiten. Zur Diskussion stehe etwa der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Der Anwalt will zudem analysieren, ob es die Möglichkeit eines Haftunterbruchs gibt, bis das Walliser Kantonsparlament über das von Rappaz eingereichte Begnadigungsgesuch entschieden hat. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im November dem Anliegen annehmen.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte kürzlich eine Beschwerde des Hanfbauers abgelehnt. Demnach hatte der Kanton Wallis Bernard Rappaz zu Recht einen Unterbruch der Haft verwehrt.
Gleichzeitig hatten die Richter in Lausanne grünes Licht für eine Zwangsernährung gegeben. Wenn Rappaz seinen Hungerstreik fortsetze, sei nötigenfalls eine Zwangsernährung anzuordnen, argumentierte das Bundesgericht. Rappaz seinerseits lehnt eine Zwangsernährung ab.
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