Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Zentral und digital: Schweizer Justiz steht vor einem Monsterumbau

Ein Mann schleppt Akten in ein Gericht
Schluss mit Aktenbergen wie hier beim Zigarettenschmuggel-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona 2009. Zukünftig soll die ganze Schweizer Justiz digital funktionieren. Keystone / Karl Mathis

Die Schweiz digitalisiert ihre Justiz. Sie vertraut dabei auf ihr altbekanntes Rezept: Erst mal schauen, welche Fehler die anderen machen, um es dann – mit Verspätung – besser zu machen. Was erstaunt: An der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr gibt es kaum Kritik.

Es ist ein MammutprojektExterner Link: Die gesamte Schweizer Justiz soll bis 2026 digitalisiert werden. Betroffen sind sämtliche Gerichte des Bundes und aller Kantone, die kantonalen Staatsanwaltschaften und die Bundesanwaltschaft sowie die Justizvollzugsbehörden.

Der Rechtsverkehr wird zukünftig elektronisch geführt. Und zwar zentral über ein einziges Eingangsportal zur Schweizer Justiz mit der Web-Adresse “Justitia.Swiss”.

Die Kommunikation zwischen allen Parteien – Richtern, Anwälten, Verteidigern und Vollzugsbehörden – erfolgt in Zukunft zwingend elektronisch. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Die Papierakten werden durch elektronische Dossiers ersetzt.

Externer Inhalt

Die Schweiz ist langsam

Andere Länder haben ihre Justiz längst digitalisiert. Brasilien verabschiedete bereits 2005 ein GesetzExterner Link, das eine digitale Prozessführung ermöglicht. Auch europäische Länder, allen voran Dänemark, Deutschland und Österreich, haben die Digitalisierung der Justiz vorangetrieben.

“In der Schweiz sind wir aufgrund des Konsenssystems langsamer als andere”, erklärt Rechtsprofessor Andreas Glaser von der Universität Zürich. “Die Regierung kann nicht von oben herab die Digitalisierung beschliessen.” Auch der Föderalismus wirke verlangsamend.

Eigentlich ist es bereits bemerkenswert, dass sich alle Behörden und Gerichte sämtlicher Kantone sowie des Bundes überhaupt finden konnten, um die Justiz gemeinsam zu digitalisieren. Hätte auch nur ein Kanton Nein gesagt, wäre das Projekt blockiert gewesen.

Auch Jens Piesbergen, Co-Leiter der Projektleitung von Justitia4.0, räumt ein, dass die Schweiz Nachholbedarf hat. “Vielleicht ist es ein bisschen der Schweizer Mentalität geschuldet: Wir sind nicht immer die Vordersten und die Schnellsten.” Das habe aber einen Vorteil: “Wir konnten bei anderen Ländern schauen, wie sie es machen, beispielsweise bei Deutschland, Österreich, Dänemark, den baltischen Staaten, Schottland, Frankreich, Spanien, Italien und Liechtenstein. Wir lernen aus Fehlern, die unsere Partner gemacht haben, und versuchen, diese zu vermeiden. Vielleicht machen wir aber auch andere, wer weiss?”

Externer Inhalt

E-Justiz (noch) kaum umstritten

Erstaunlicherweise ist kaum Kritik am elektronischen Rechtsverkehr zu hören, ganz im Gegensatz zum E-Voting, das aus Sicherheitsgründen ausgesetzt wurde. Nationalrat Franz Grüter beispielsweise, der zusammen mit Mitstreitern eine Volksinitiative für ein E-Voting-MoratoriumExterner Link lanciert hat, unterstützt die E-Justiz. “E-Voting und E-Justiz sind zwei komplett verschiedene Projekte mit komplett unterschiedlichen Ausgangslagen”, sagt er gegenüber swissinfo.ch.

“Beim E-Voting geht es um das Vertrauen in die korrekte Auszählung von Wahlen und Abstimmungen. Würden diese nicht stimmen, wäre eine ganze Gesellschaft davon betroffen”, erklärt Grüter den Unterschied. Selbstverständlich seien auch bei der digitalen Justiz hohe Sicherheitsanforderungen zu stellen. Aber: “Die Auswirkungen bei Problemen wären niemals vergleichbar mit den Auswirkungen bei einem fehlerhaften oder manipulierten E-Voting System.”

Diese Einschätzung teilt auch Rechtsprofessor Glaser: “E-Voting betrifft die Allgemeinheit und hat ein riesiges Schadenspotenzial, weil es einen demokratischen Entscheid verfälschen kann. E-Justiz hingegen betrifft die individuelle Sphäre.” Natürlich sei es dramatisch, wenn Akten eines Gerichtsfalls an die Öffentlichkeit dringen. “Aber es betrifft nur einen Einzelfall, und man kann der betroffenen Person Schadenersatz zahlen.” Glaser erinnert zudem daran, dass ähnlich heikle Gebiete wie E-Banking oder Steuererklärung bereits digitalisiert seien.

“Auch die E-Justiz ist teilweise umstritten, besonders in Fachkreisen”, meint hingegen Piesbergen. “Wir waren mit dem Thema einfach noch nicht gross in den Medien, weil wir noch in der Konzeptionsphase sind.” E-Voting sei in den Entscheidungsprozessen einige Jahre weiter und entsprechend medial exponiert. “Wir rechnen damit, dass auch die Diskussion zur E-Justiz irgendwann öffentlich geführt wird, sobald die entsprechende Gesetzgebung im Parlament diskutiert wird.” Der Bundesrat plant, Mitte 2020 mit den Gesetzesentwürfen in die Vernehmlassung zu gehen.

Cyberattacken und Erpressung sind denkbar

Ein weiterer Unterschied zu E-Voting ist der Umstand, dass bei der E-Justiz jede Partei bekannt ist, es gibt keine anonymen Absender. Das macht es einfacher, für Sicherheit im System zu sorgen. Dennoch gibt es natürlich auch bei der E-Justiz Risiken, wie Piesbergen bestätigt. Ein Stromausfall, verlorene Akten, Cyberattacken, Datenmanipulation, Identitätsdiebstahl und vieles mehr ist denkbar. Vergangenes Jahr gelang es Hackern, den Datenbestand eines Berliner GerichtsExterner Link zu  exfiltrieren. “Häufig kommt es zu Erpressung”, sagt Piesbergen. “Jemand verschlüsselt Systeme und erwartet für die Entschlüsselung Bitcoins.”

Die Projektleiter berücksichtigen diese Bedrohungslagen bereits beim Systemdesign und entwickeln Abwehrstrategien für den später laufenden Betrieb. “Restrisiken gibt es immer”, sagt Piesbergen. “Aber diese müssen so minimiert und beherrschbar sein, dass die Glaubwürdigkeit des Schweizer Justizsystems nicht angekratzt wird.”

Noch vieles offen

Angaben zu den Kosten des Monsterprojekts will Piesbergen noch nicht machen. Nur so viel: “Wir bewegen uns im zweistelligen Millionenbereich, und dies für eine Projektdauer von acht Jahren inklusive Betriebskosten. Vergleichbare Aufwände in Österreich und Deutschland bewegen sich um die 100 Millionen.” Die Kosten werden über alle Kantone und Gerichte verteilt.               

Für Journalisten hat die Digitalisierung der Justiz den Vorteil, dass sie viel einfacher Einsicht in Urteile, Strafbefehle und Gerichtsakten erhalten könnten. So merken sie eher, ob jemand Berühmtes in ein Verfahren verwickelt ist. “Journalisten und Wissenschaftler müssen nicht mehr jeden Monat bei den Staatsanwaltschaften vorbeigehen, um Einsicht in die Liste der laufenden Strafverfahren zu bekommen”, sagt Piesbergen. Technisch wird es möglich sein, diese Listen im Justizportal zu veröffentlichen. “Ob das auch wirklich so bereitgestellt wird, ist noch offen und hängt von den einzelnen Verantwortlichen ab”, relativiert Piesbergen. “Der Daten- und Persönlichkeitsschutz muss weiterhin gewahrt werden.”

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft