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Unverjährbarkeit sexueller Straftaten nur bei Kindern

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn das Opfer weniger als zehn Jahre alt ist. Mit diesem Vorschlag will der Bundesrat die Unverjährbarkeits-Initiative umsetzen.

“Gestützt auf die wissenschaftliche Literatur” schlägt der Bundesrat nun vor, dass als vorpubertäres Kind eines unter zehn Jahren zu gelten hat

Der Bundesrat konkretisiert in seinem Entwurf auch den Begriff “sexuelle und pornografisch Straftaten”. Als solche sollen sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen oder Beschuldigten sowie Ausnützung der Notlage gelten.

Bei der umstrittenen Rückwirkung schlägt der Bundesrat einen Kompromiss vor: Eine Übergangsbestimmung soll festlegen, dass die Unverjährbarkeit auch für jene Straftaten gilt, die vor dem 30. November 2008 begangen worden sind, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren.

Die Unverjährbarkeit soll nur für volljährige Täter gelten. Ist der Täter unmündig, soll das Opfer nur bis zum 25. Altersjahr Anzeige erstatten können.

Die Initiantin der Unverjährbarkeits-Initiative, Christine Bussat, zeigt sich “insgesamt zufrieden” mit dem Vorschlag des Bundesrats. Sie stört sich aber daran, dass die Unverjährbarkeit nur für Straftaten an Kindern unter 10 Jahren gelten soll.

Für die Initiantinnen von “Marche Blanche” sei klar, dass Straftaten an Kindern unter 14 Jahren unverjährbar sein sollen, sagte Bussat am Mittwoch.

Die Unverjährbarkeits-Initiative war am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament mit 51,9 Prozent Ja und der grossen Mehrheit der Standesstimmen angenommen worden.

swissinfo.ch und Agenturen

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