Navigation

Hanf-Initiative: Das Wichtigste in Kürze

Das Volksbegehren will Konsum und Besitz von Cannabis sowie den Erwerb für den Eigenbedarf straffrei machen. Ausserdem verlangt es vom Bund Vorschriften für Anbau und Handel sowie ein Werbeverbot für Cannabis.

Dieser Inhalt wurde am 29. Oktober 2008 publiziert Minuten

Rund 500'000 Personen in der Schweiz rauchen ab und zu einen Joint und machen sich damit nach lautendem Gesetz strafbar. Sie werden jedoch kaum dafür belangt.

Die Schweizer Politik hat seit Jahren Mühe mit der Regelung des Umgangs mit psychoaktiven Substanzen und hat viele Entscheide aufgeschoben. Notrecht und Provisorien beherrschen die Drogenpolitik.

Zwei Vorstösse wollen nun Bewegung in die Drogenpolitik bringen: Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes und die Hanf-Initiative, die mit fast 106'000 Unterschriften eingereicht wurde. Über die beiden Themen wird separat abgestimmt.

Die Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz" fordert einerseits, dass Konsum, Besitz, Anbau und Kauf von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze zum Eigenkonsum nicht mehr strafbar sind.

Andererseits sollen Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie der Handel mit diesen Produkten vom Bund geregelt werden.

Zudem soll der Jugendschutz verstärkt und Werbung für solche Produkte verboten werden. Zu diesem Zweck sieht die Initiative ein streng gehandhabtes Verkaufsverbot an Minderjährige unter 18 Jahren vor.

Während die Befürworter der Initiative betonen, die Entkriminalisierung von Cannabis entziehe dem lukrativen kriminellen Schwarzmarkt die Grundlage, befürchten die Gegner, die Legalisierung von Cannabis öffne dem organisierten Verbrechen Tür und Tor.

Der Bundesrat will die Hanf-Problematik wie den übrigen Betäubungsmittelbereich auf Gesetzesstufe und nicht in der Bundesverfassung regeln. Er spricht sich deshalb ebenfalls für ein Nein aus.

swissinfo

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?