Import-Würste mangelhaft deklariert
Nachdem in Deutschland Wurstwaren mit Rinderhirn-Anteil für Schlagzeilen sorgten, zeigen auch Schweizer Tests, dass zumindest falsch deklarierte Würste und Terrinen in die Schweiz eingeführt werden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (Bvet) führte 132 Stichproben durch. In acht davon fanden die Beamten Hirnmaterial von Schweinen oder Kälbern. Die Verwendung von Schweine- oder Kalbshirn für Fleischwaren ist in der
Schweiz nicht verboten. Sie muss aber klar deklariert werden. Von den beiden Importeuren der beanstandeten Fleischprodukte wurden nun entsprechende Korrekturen verlangt. Das meldete die Sonntagszeitung (SZ) aus dem Hause Tamedia in der Ausgabe vom Sonntag (31.12.).
Nicht entdeckt wurde die Verwendung von Rinderhirn. Unterdessen wird von allen europäischen Regierungen davon ausgegangen, dass Rinderwahnsinn durch Gehirn- oder Rückenmarkmasse auf den Menschen übertragen werden kann. So verbot Deutschland im Oktober die Verwendung von Rinderhirn in Würsten. In der Schweiz ist dies bereits seit zehn Jahren der Fall.
Im nächsten Jahr soll die Zahl der Stichproben bei Importwaren auf rund 300 verdoppelt werden. Aber auch in der Schweiz produzierte Wurstwaren sollen genauer kontrolliert werden. Dass jedoch bei den ersten Tests kein sogenanntes Hochrisikomaterial in den Stichproben gefunden wurde, wird bei den Behörden als gutes Zeichen gewertet. So sagte die BSE-Spezialistin des Bvets gegenüber der SZ, dass dies doch sehr beruhigend sei.
swissinfo und Agenturen

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