Kampfhunde haben im Wallis nichts mehr zu beissen
Das Bundesgericht hat das im Kanton Wallis geltende Verbot von zwölf gefährlichen Hunderassen abgesegnet. Damit könnten nun auch andere Kantone solche Verbote erlassen.
Die höchsten Richter befanden, das Walliser Verbot sei nicht willkürlich, deshalb auch nicht verfassungswidrig.
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden von mehreren Hundeverbänden und Besitzern verbotener Tiere abgewiesen. Diese hatten gegen das Kampfhunde-Verbot der Walliser Kantonsregierung Rekurs eingelegt.
Der Entscheid wurde an der öffentlichen Sitzung vom Freitag mit vier zu einer Richterstimme gefällt.
Sachlich und nicht willkürlich
Laut den Lausanner Richtern kommt den Kantonen beim Erlass von Massnahmen gegen gefährliche Hunde ein grosser Ermessenspielraum zu. Das Walliser Verbot sei verfassungsmässig. Es halte vor dem Gebot der Rechtsgleichheit stand und sei nicht willkürlich. Die Rasse sei ein sachlicher, wenn auch nicht unproblematischer Anknüpfungspunkt, so die Mehrheit der Richter.
Keine zuverlässigen Ergebnisse
Sie räumten offen ein, dass aus wissenschaftlicher und statistischer Sicht keine absolut zuverlässigen Ergebnisse vorliegen, welche Hunderassen nun als die Gefährlichsten zu gelten hätten. Angriffe bestimmter Rassen könnten jedoch zu besonders schweren Verletzungen führen.
Es sei denn auch nicht davon auszugehen, dass die von der Walliser Kantonsregierung erlassene und alles andere als perfekte Liste definitiv sei. Allenfalls würden sich bei neuen Erkenntnissen Anpassungen aufdrängen.
Wirtschaftsfreiheit nicht geprüft
Mit gewissen Einschränkungen dürfte der Entscheid auch anderen Kantonen die Einführung entsprechender Verbote erlauben. Bis heute kennt einzig das Wallis ein absolutes Verbot.
Andere Kantone sehen nur eine Bewilligungspflicht vor. Nicht zur Diskussion stand am Freitag vor Bundesgericht, ob das absolute Halteverbot allenfalls die Wirtschaftsfreiheit verletzen könnte.
Reaktion auf Oberglatt
Die Walliser Kantonsregierung hatte im Herbst 2005 nach dem tödlichen Angriff eines Pitbulls auf einen sechsjährigen Knaben im zürcherischen Oberglatt eine Liste verbotener Hunde beschlossen.
Darin wird die Haltung von zwölf potenziell gefährlichen Hunderassen oder deren Kreuzungen untersagt. Betroffen sind Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, die argentinische Dogge, Rottweiler und verschiedene Molosserarten sowie ihre Kreuzungen.
Der Kanton räumte den betroffenen Hundebesitzern eine Frist bis zum 1. März vergangenen Jahres ein, um ihre Hunde zu registrieren und beim Veterinärdienst auf ihre Gefährlichkeit überprüfen zu lassen. Je nach Resultat sollten die Tiere entweder getötet oder sterilisiert werden. Alle Kampfhunde, die nach dem 1. März 2006 geboren wurden, mussten laut dem Beschluss getötet werden.
Aufschiebende Wirkung aufgehoben
Zahlreiche Rassenorganisationen und Hundebesitzer reichten gegen die einschränkenden Bestimmungen eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Hundeliste sei verfassungswidrig, weil sie die Rechtsgleichheit verletze und willkürlich sei, argumentierten die Beschwerdeführer.
Das Bundesgericht erteilte der Beschwerde im März vergangenen Jahres aufschiebende Wirkung. Bis zum heutigen Urteil durften im Kanton Wallis also keine Kampfhunde getötet oder sterilisiert werden.
swissinfo und Agenturen
In Kürze
In der Schweiz gibt es kein nationales Gesetz, das Bestimmungen über die Haltung gefährlicher Hunde enthält.
Im Dezember 2005 töteten drei Pitbulls bei Zürich einen sechsjährigen Knaben.
Das Schweizer Parlament debattierte darauf über Massnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden.
National- und Ständerat nahmen eine Motion an, die ein landesweites Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden verlangt.
Bis allenfalls ein solches Gesetz in Kraft tritt, liegt die gesetzgeberische Kompetenz laut Bundesgericht bei den Kantonen.
Andere Kantone
Nicht nur im Wallis, auch in anderen Kantonen gelten spezielle Kampfhundeerlasse:
Der Kanton Freiburg plant, gefährliche Hunde zu verbieten.
Ähnliche Massnahmen werden beraten in den Kantonen Waadt, Jura, Bern, Zürich und Basel-Stadt.

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