Bei der Anwendung des Asyl- und Ausländergesetzes werden die Bedürfnisse und das Wohl von Kindern oft zu wenig berücksichtigt. Dies hält ein Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) fest.
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Die Kinderrechte würden hinter die Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt, stellt die SBAA am Dienstag in Bern vor den Medien fest.
Der Bericht beruht auf Fällen aus der West- sowie der Ostschweiz und dem Tessin, die von regionalen Beobachtungsstellen 2007 und 2008 gesammelt wurden.
Dem von der Schweiz ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte der Kinder werde vielfach keine Beachtung geschenkt. Wenn Familien getrennt würden, weil ein Elternteil das Land verlassen müsse, würden einschneidende Auswirkungen als «Kollateralschäden» in Kauf genommen, hiess es an der Medienkonferenz.
Gegen die Kinderrechtskonventionen verstossen würde auch, wenn Kinder, die seit Jahren in der Schweiz integriert seien, in ein fremdes Land ausreisen müssten, zu dem sie keine Beziehung hätten. Ausländische Kinder würden diskriminiert, weil sie Rechte nicht wahrnehmen könnten, die für Schweizer Kinder selbstverständlich seien.
Kinder dürften nicht zu den Leidtragenden einer restriktiven Einwanderungspolitik werden. Deshalb müsse die Kinderrechtskonvention nicht nur eingehalten, sondern bei Entscheiden konsequent berücksichtigt und umgesetzt werden.
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