Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Neues Radio- und TV-Gesetz: Ja, aber…

Blick hinter die Kulissen des sterbenden Privat-TV-Senders Tele 24. Keystone

Ein starker Service public der SRG, mehr Freiheiten für Private: Das Konzept des neuen Radio- und TV-Gesetzes ist unumstritten, nicht aber die Umsetzung.

Der Bundesrat hat von den 206 Stellungnahmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) Kenntnis genommen. Er beauftragte das Kommunikations-Ministerium (UVEK), die in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumente vertieft zu prüfen und bis Sommer 2002 eine Botschaft auszuarbeiten. Ein Inkrafttreten wäre 2004 möglich.

EU-Werbevorschriften gefordert

Die am meisten umstrittenen Bereiche sind die Werbeordnung, die Stellung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und das Gebührensplitting. Mehrheitlich fordern die Eingaben eine weiter gehende Liberalisierung von Werbung und Sponsoring für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter.

So wird die Übernahme der europäischen Minimal-Bestimmungen verlangt, mit der vor allem die Werbeverbote für Alkohol, Politik und Religion wegfallen würden. Dass die SRG als Ausgleich zum Gebührenprivileg bei Werbung und Sponsoring stärker beschränkt werden soll als die Privaten, ist klare Mehrheitsmeinung.

Im Übrigen sind die Vernehmlassungs-Teilnehmer überwiegend der Ansicht, dass der Staat die SRG zu stark einschränke und kontrolliere. Breit kritisiert wird die Wahl der gesamten SRG-Oberleitung durch den Bundesrat und die Schwächung der heutigen basisnahen und föderalistischen Organisationen.

Lokalstationen können hoffen

Auseinander gehen die Meinungen in der Frage, ob private Radio- und Fernsehstationen Geld aus den SRG-Empfangsgebühren erhalten sollen (Gebühren-Splitting). Die Mehrheit ist gegen die vorgeschlagene Abschaffung, andere möchten nur nichtkommerzielle oder nur Stationen in Berg- und Randregionen unterstützen.

Medienminister Moritz Leuenberger hatte am Mittwoch angekündigt, dass das Gebührensplitting gegenüber dem ursprünglichen Antrag beibehalten werden sollte, um lokalen Anstalten die Möglichkeit zum Überleben zu geben. Das habe aber mit dem Ende von TV3 und Tele 24 nichts zu tun.

Kritisch kommentiert wird der Vorschlag für einen SRG-Beirat zur Qualitäts-Sicherung des Service public. Angemerkt wird, dass der Beirat mit neun bis elf Mitgliedern zu klein konzipiert sei, um sämtliche Regionen des Landes vertreten zu können. Auch die Befugnisse dieses Kontroll- und Diskursgremiums sind umstritten. Die Wahl der gesamten SRG-Oberleitung durch den Bundesrat wurde namentlich von der SRG selber stark kritisiert.

SRG verlangt Gebühren-Erhöhung

Die SRG SSR idée suisse verlangt eine Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren ab 2003 um 5%. Jährlich entstünden durch die Gebühren-Befreiung der AHV- und IV-Bezüger Ausfälle von 50 Mio. Franken, begründete die SRG den Aufschlag. Mittelfristig erwartet sie Kompensationen durch eine Änderung der Sozialgesetzgebung.

Die Fernsehgebühren sollen laut SRG auf den 1. Januar 2003 um 1.10 Franken auf 23.10 Franken pro Monat erhöht werden. Radiohören soll um 65 Rappen teurer werden und dann 13.85 Franken kosten. Diese Vorlage habe der Zentralrats-Ausschuss der SRG dem Zentralrat zur Überweisung an den Bundesrat unterbreitet.

Die SRG könne die Gebühren-Befreiung der AHV- und IV-Bezüger nicht allein verkraften, da verschlimmernd sinkende Werbe-Einnahmen dazu gekommen seien, rechtfertigt sie ihre Forderung. Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2000 bewilligte Gebühren-Erhöhung von 5,3% würde damit wieder rückgängig gemacht. Die geforderte Gebühren-Anpassung soll als Überbrückung bis zu einer definitiven Kompensation der Ausfälle durch eine Änderung der Sozialgesetzgebung dienen.

Der Zentralrat der SRG, deren oberstes Organ, wird am 3. Dezember über den Antrag befinden. Danach wird der Bundesrat nach Konsultation des Preisüberwachers entscheiden.

Regional-TV’s streichen Sendungen und Stellen

Einen Tag nach dem Aus von TV3 haben zwei Regional-Fernsehsender Abstriche bei Sendungen und Stellen angekündigt. Tele M1 und Tele Tell wollen ab 2002 weniger Unterhaltung und mehr Information bieten. Wegen der Neuausrichtung werden bei den beiden Sendern in den nächsten Monaten 15 von gut 60 Stellen gestrichen.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft