Besitz von harter Pornographie soll strafbar werden
Sexualdelikte an Kindern sollen weniger schnell verjähren und der Besitz von harter Pornographie strafbar werden. Der Bundesrat will dem Parlament bis Ende Jahr die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuches vorlegen.
Sexualdelikte an Kindern sollen weniger schnell verjähren und der Besitz von harter Pornographie strafbar werden. Der Bundesrat will dem Parlament bis Ende Jahr die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuches vorlegen.
Dies ist das Ergebnis der Vernehmlassung, welches das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch (08.09.) dem Bundesrat präsentiert hat.
Neu soll die Verjährungsfrist für Sexualdelikte an Kindern unter 16 Jahren erst mit der Mündigkeit des Opfers, also mit 18 Jahren, zu laufen beginnen. Heute verjährt die Tat bereits 10 Jahre, nachdem sie begangen worden ist, was deren strafrechtliche Verfolgung oft verunmöglicht. Viele Menschen, die als Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, sind erst Jahre später fähig, über das Erlebte zu sprechen.
Während der Vernehmlassung wurde zum Teil kritisiert, dass die Änderung der Verjährungsfrist nicht weit genug gehe, da sie sich nur auf schwere Delikte wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung und Menschenhandel beziehe.
Im revidierten Gesetz sollen ausserdem Beschaffung, Erwerb und Besitz harter Pornographie strafbar werden. Der Begriff der ‹harten Pornographie› umfasst unter anderem Darstellungen von Kinder- und Gewaltpornographie und sexuelle Handlungen mit Tieren. Heute sind die Herstellung, Inverkehrbringen und Zugänglichmachen solcher Machwerke strafbar, nicht jedoch deren Besitz.
Der Bundesrat hat das EJPD bauftragt, eine der vorgeschlagenen Gesetzesrevision entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
SRI und Agenturen

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