Elfenbeinküste ersucht um Rechtshilfe
Die Elfenbeinküste hat in Bern ein formelles Rechtshilfegesuch wegen der in der Schweiz liegenden Gelder des früheren Staatspräsidenten Henri Konan Bédié eingereicht.
Das Gesuch traf innerhalb der vom Bundesamt für Polizei (BAP) gesetzten Frist ein, wie BAP-Sprecherin Daniele Bersier am Mittwoch (28.06.) auf Anfrage sagte. Das BAP hatte bereits am vergangenen 8. März Konten auf neun Banken in Genf, Zürich und Lugano vorsorglich sperren lassen.
Die Gelder waren zum Teil bereits im Zuge eines Strafverfahrens der Genfer Justiz blockiert gewesen. Das BAP wird laut seiner Sprecherin das Rechtshilfegesuch nun prüfen und entscheiden, ob die Rechtshilfe zulässig ist oder nicht.
Die Regierung der Elfenbeinküste wirft Bédié sowie zahlreichen Vertretern seiner und früherer Regierungen vor, sich in Ausübung ihrer Ämter illegal bereichert zu haben. General Robert Guei hatte Bédié am vergangenen 24. Dezember aus dem Amt geputscht und Anfang Jahr eine Übergangsregierung gebildet.
Der Anwalt der neuen Regierung in der Schweiz hatte nach eigenen Angaben bereits im vergangenen Januar erreicht, dass die Genfer Justiz Konten des ehemaligen Gesundheitsministers sperren liess. Es soll sich um rund fünf Millionen Franken handeln. Zur Höhe der insgesamt gesperrten Gelder machte das BAP keine Angaben.
Abidjan erliess Anfang Juni einen internationalen Haftbefehl gegen Bédié. Auch der ehemalige Finanzminister von Bédié, Niamien N’Goran, wird gesucht. Beide leben nach Angaben des ivorischen Staatsanwalts in Frankreich im Exil.
swissinfo und Agenturen

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