Embargo-Gesetz verabschiedet

Verstösse gegen Wirtschaftssanktionen der UNO, OSZE oder der EU, welche die Schweiz mitträgt, können künftig auch mit Gefängnis geahndet werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch (20.12.) die Botschaft zu einem Embargo-Gesetz verabschiedet.
Heute erlässt der Bundesrat internationale nicht-militärische Embargos in Form von direkt auf die Bundesverfassung gestützten Verordnungen. Neue Rechtsgrundlage soll ein Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionen sein. Sie ist aus Gründen des Datenschutzes und der Strafandrohung nötig.
Zuständig für den Erlass der Massnahmen bleibt der Bundesrat. Heute macht die Schweiz bei Sanktionen der UNO gegen Irak, Sierra Leone, der UNITA (Angola) und den Taliban (Afghanistan) mit. In Anlehnung an Embargo-Beschlüsse der EU hat die Schweiz auch Massnahmen gegenüber Jugoslawien und Myanmar (Burma) ergriffen.
swissinfo und Agenturen

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