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EU-Zinsbesteuerung: Erfolgreicher Einstand

Der Zinssatz steigt von 15% heute auf 35% im Jahr 2011. swissinfo.ch

In den ersten sechs Monaten hat der Steuerrückbehalt auf in der Schweiz angelegten Ersparnissen von EU-Bürgern mehr eingebracht als budgetiert.

Gemäss dem letzten Juli in Kraft getretenen Zinsbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sind 138 Mio. Franken eingegangen.

Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Union (EU) hat der Schweiz im ersten Halbjahr seit dem Inkrafttreten markant mehr Erträge gebracht als budgetiert. Statt der erwarteten 60 Mio. Franken sind bei der Steuerverwaltung rund 138 Mio. Franken eingegangen.

Das Abkommen, das einen Teil der bilateralen Verträge II bildet, war am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Es enthält als zentrales Element die Erhebung eines Steuerrückbehalts auf jenen Zinserträgen, die von EU-Bürgern in der Schweiz erzielt werden.

Der Steuersatz liegt vorerst bei 15% und soll bis im Jahr 2011 auf 35% –
und damit auf das gleiche Niveau wie die Verrechnungssteuer – ansteigen. Die Erträge aus dem steuerlichen Rückbehalt fallen zu drei Vierteln an die jeweiligen EU-Mitgliedsländer und zu einem Viertel als “Revenue-Sharing” an Bund und Kantone.

Damit sollen jene Aufwendungen gedeckt werden, die im Inland bei der Umsetzung des Abkommens anfallen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.

31 Mio. bleiben in der Bundeskasse

Von den 138 Mio. Franken, die bis zum Ablauf der Meldefrist Ende März bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingegangen sind, fliessen demnach 103 Mio. Franken wieder in die EU zurück.

Der Rest verbleibt in der Schweiz, wobei schliesslich 31 Mio. Franken in der Bundeskasse hängen bleiben und etwas weniger als 4 Mio. Franken an die Kantone weitergegeben werden.

Kohäsionsbeitrag?

Zur Zahl der eingegangenen Meldungen aus den einzelnen Zahlstellen machte das EFD noch keine Angaben. Es will dazu erst noch die laufende Korrekturfrist abwarten, die Ende Mai zu Ende geht. Erst dann seien auch definitive Aussagen über die Einnahmen aus dem Steuerrückbehalt möglich.

Vermutungen, wonach das Geld für den Schweizer Kohäsionsbeitrag an die neuen EU-Staaten in Osteuropa eingesetzt werden könnte, liess Bundesratssprecher Oswald Sigg offen. Die Landesregierung habe zu diesem Thema nur eine allgemeine Aussprache geführt, sagte er.

Im Budget 2006 hatte das EFD mit Bruttozahlungs-Eingängen von lediglich etwa 60 Mio. Franken gerechnet. Für die weiteren Jahre waren Erträge von jeweils 100 Mio. Franken budgetiert.

Bankiervereinigung: System funktioniert

Aus der Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung zeigen die ersten Zahlen zum EU-Zinsbesteuerungsabkommen, dass die Schweizer Banken ihre Hausaufgaben sehr gut und sehr gründlich gemacht haben.

Das System funktioniere, sagte der Sprecher des Bankendachverbands, Alain Bichsel. Er erinnerte daran, dass die termingerechte Umsetzung des Abkommens auf den 1. Juli 2005 mit einem grossen Aufwand für die Banken verbunden gewesen sei. Genaue Zahlen gebe es aber nicht.

Das vorerst bloss provisorische Resultat der Zahlungseingänge in den ersten sechs Monaten seit dem Inkrafttreten des Abkommens wollte die Bankiervereinigung nicht kommentieren. In Banken- und Finanzplatzkreisen hatte man im Vorfeld aber vor übertriebenen Erwartungen gewarnt.

swissinfo und Agenturen

Steuerrückbehalte: 138 Mio. Franken

75% davon, rund 103 Mio. Franken, fliessen in die entsprechenden EU-Staaten zurück.

Der Rest von 34 Mio. Franken wird zwischen Bund (31 Mio.) und Kantonen (3 Mio.) als Aufwands-Entschädigung aufgeteilt.

Das Abkommen zum Steuerrückbehalt von Ersparnissen von EU-Bürgern in der Schweiz ist Teil des zweiten Pakets der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU von 2004.

Das am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Zinsabkommen zwischen der Schweiz und der EU bestimmt, dass Schweizer Finanzinstitute auf Zinserträge von in der EU steuerpflichtigen natürlichen Personen 15% Steuern zurückbehalten und dem Schweizer Staat abliefern. Dieser reicht das Geld nach Abzug seiner Kosten weiter.

Das Bankgeheimnis bleibt auch in Zukunft bestehen, da der Vertrag kein automatisches Informationsaustausch-System zwischen den Steuerbehörden vorsieht.

Die Schweiz gewährt den EU-Staaten nur administrative Hilfe bei Steuerhinterziehungen oder ähnlichen Delikten.

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