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Internationaler Strafgerichtshof: Schweiz mit dabei

Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag: Ihre Jurisdiktion ist vorläufig auf Ex-Jugoslawien und Ruanda beschränkt. Keystone

Die Schweiz soll zu den Gründungsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gehören. Eine überwältigende Mehrheit des Parlamentes sprach sich dafür aus. Als Hauptargument wurde auf die humanitäre Tradition der Schweiz verwiesen.

Mit 135 zu 26 Stimmen hat der Nationalrat am Dienstag (13.03.) den Bundesrat ermächtigt, das sogenannte Römer Statut zu ratifizieren. Damit ist die erste Hürde hin zur Mitgliedschaft der Schweiz beim ersten ständigen Strafgerichtshof geschafft.

Regelmässig zeigten Fernsehbilder, dass Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und Völkermord «bei weitem noch nicht ausgerottet» seien, sagte Kommissionsprecher Erwin Jutzet (SP/FR). Die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs garantiere, dass solche Taten nicht straffrei blieben.

Schweiz soll für einmal aktiv sein

Die Schweiz solle unter den ersten 60 Staaten sein, die das Statut ratifizieren und damit zu den Gründungsmitgliedern des Gerichtshofs gehören, sagte Claude Ruey (LPS/VD) für die Kommission. Einerseits sei sie bei der Erarbeitung des Römer Statuts sehr aktiv gewesen, andererseits entspreche dies ihrer humanitären Tradition.

Man müsse einmal von Anfang an dabei sein und nicht wieder einfach auf den fahrenden Zug aufspringen, sagte Ruey. Zudem bringe der Status als Gründungsmitglied der Schweiz Vorteile: Sie könne bereits bei der Wahl der Richter und der Festlegung des Verfahrens mitentscheiden.

Die beiden Sprecher der Kommissions-Mehrheit wiesen darauf hin, dass der Gerichtshof nur aktiv werden soll, wenn die Justiz des betreffenden Landes nicht fähig oder willens ist, eines der erwähnten Verbrechen nicht zu verfolgen. Die Schweiz verliere daher keine Souveränität.

Streit um obligatorische Abstimmung

Strittig war die Frage, ob die Ratifikation eine Verfassungsänderung notwendig mache und damit dem obligatorischen Referendum untersteht. Die Verfassung verbietet nämlich die Auslieferung von Schweizer Staatsbürgern gegen ihren Willen.

Die Kommissions-Mehrheit sah diese Bestimmung nicht verletzt: Es handle sich um eine Überstellung, nicht um eine Auslieferung. Zudem gelte der Verfassungsschutz nur gegen die Auslieferung an Staaten, nicht aber an internationale Gremien.

Aussenminister Joseph Deiss betonte, jeder und jede Schweizer Staatsangehörige habe das Recht, einen Prozess in der Schweiz zu verlangen. Eine Verfassungsänderung sei ebenso wenig nötig wie ein obligatorisches Referendum. Die Verfassung sehe für Staatsverträge das fakultative Referendum vor.

Ende Jahr in Kraft

Bereits hätten 139 Staaten das Statut unterzeichnet, sagte Deiss. Ratifiziert worden sei das Statut von 29 Staaten. Es könne damit Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit seinem Entscheid schuf der Rat die Rechtsgrundlage für den Beitritt zum Strafgerichtshof. Das Geschäft muss noch von der kleinen Kammer, dem Ständerat, behandelt werden.

swissinfo und Agenturen

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