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Polanski ficht Auslieferung an

Roman Polanski hat den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamts für Justiz angefochten, wäre aber mit einem Hausarrest einverstanden. Indessen spricht Aussenministerin Micheline Calmy-Rey von mangelndem Feingefühl bei der Festnahme des Filmregisseurs.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag den Eingang der Beschwerde des 76-jährigen französisch-polnischen US-Regisseurs bestätigt. Es will in den kommenden Wochen entscheiden.

Dem Entscheid geht ein so genannter Schriftenwechsel voraus, bei dem die Parteien Stellung nehmen. Ob mit der Beschwerde ein ausdrückliches Gesuch nach Haftentlassung (gegen Kaution) verbunden ist, war vorerst nicht klar.

Eine solche Haftentlassung gegen Kaution ist laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements «nicht ganz ausgeschlossen», wäre aber an strenge Bedingungen geknüpft.

Mit einem Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad im Berner Oberland für die Dauer des Auslieferungsprozesses jedoch wäre der Filmregisseur laut seinem französischen Anwalt einverstanden.

Wird die Haftentlassung nicht gewährt, drohen Polanski mehrere Monate Auslieferungshaft.

Inzwischen räumte die Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey einen Mangel an Feingefühl bei Polanskis Verhaftung ein. Die Einladung an ein Filmfestival dazu zu nutzen, sei als unsympathisch empfunden worden, sagte sie in Bern.

Sie betonte aber, die Verhaftung sei in juristischer Hinsicht korrekt gewesen. Heftig widersprach Calmy-Rey, wie zuvor schon Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, der Einschätzung, die Schweiz habe den USA einen Gefallen erweisen wollen.

Die Liste internationaler Stars, die sich für eine sofortige Freilassung des Oscar-gekrönten Regisseurs einsetzen, wird immer länger: Mehr als 100 Weggefährten unterzeichneten eine entsprechende Erklärung.

Polanski, der sich öfter in der Schweiz aufhält und im Berner Oberland auch ein Chalet besitzt, wurde letzten Samstag aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Zürich festgenommen.

Die USA, die seit 2005 weltweit nach Polanski fahnden, hatten der Schweiz letzte Woche erstmals einen Haftbefehl gegen Polanski übermittelt, wegen des sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977. Polanski hatte damals ein Geständnis abgelegt, flüchtete aber 1978 aus den USA und lebte seither in Frankreich.

swissinfo.ch und Agenturen

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