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Schweizer Rechtshilfe im Fall Mediaset gültig

Sendeturm und Bürogebäude von Mediaset in Mailand. Dem Unternehmen wird unter anderem Steuerbetrug vorgeworfen. Keystone

Die Schweiz darf Italien weitere Unterlagen für die Ermittlungen rund um den Medienkonzern von Silvio Berlusconi liefern.

Das Bundesgericht hat drei Beschwerden von Off-Shore-Unternehmen gegen die im Frühling bestätigte Aushändigung abgewiesen.

Im Fall Mediaset, dem ehemaligen Medienkonzern des heutigen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, geht es um Rechte für Fernsehfilme. Die Mailänder Staatsanwaltschaft, welche die Ermittlungen führt, vermutet, dass Berlusconis Unternehmen in den 1990-er Jahren Filmrechte über Firmen in Steueroasen gekauft hat.

Die Deliktsumme soll umgerechnet rund 265 Mio. Franken betragen, die teilweise über Schweizer Bankkonten geflossen sein sollen.

Versuchte Blockade

Die Beschwerden, die das Schweizer Bundesgericht in Lausanne nun abgewiesen hat, richteten sich gegen einen Entscheid der Bundesanwaltschaft (BA) vom 3. Februar 2005.

Die Ermittler des Bundes hatten im Frühling entschieden, dass die Schweiz Unterlagen zu den Luganeser Bankkonten dreier Off-Shore-Gesellschaften nach Mailand übermittelt. Die betroffenen drei Off-Shore-Firmen hatten darauf in Lausanne Rekurs eingelegt.

Keine “fishing expedition”

Die Lausanner Richtern wiesen unter anderem den Vorwurf zurück, dass die Unterlagen im Rahmen einer “fishing expedition” angefordert worden seien. Die Einsprecher hatten kritisiert, dass die italienischen Behörden einfach alle verfügbaren Akten angefordert hatten, um darin irgendwo einen Verstoss Mediasets gegen das Gesetz zu finden.

Durch die Übermittlung aller beschlagnahmter Unterlagen werde im Weiteren auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht verletzt, so eine weitere Begründung des Bundesgerichts.

14 Personen im Visier

Im Visier der italienischen Justiz stehen neben Ministerpräsident Silvio Berlusconi 13 weitere Personen, unter ihnen Mediaset-Präsident Fedele Confalonieri, ein Tessiner Bankier sowie die Leiterin der Filiale von Berlusconis Familien-Holding Fininvest im Tessin.

Ihnen wird unter anderem Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Bundesgericht hatte bereits im April 2004 grünes Licht für die Überstellung von Bankunterlagen an die Mailänder Justiz gegeben.

swissinfo und Agenturen

(Urteile 1A.53/2005, 1A.55/2005, und 1A.58/2005 vom 29. April 2005)

Die Mailänder Justiz ermittelt im Fall Mediaset gegen 14 Personen, darunter den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi.
Sie sollen fiktive Filmrechte an Off-Shore-Gesellschaften verkauft haben.
Der Vorwurf lautet auf Bilanzfälschung und Steuerbetrug.
Die Deliktssumme soll umgerechnet rund 265 Mio. Franken betragen.
Gemäss Urteil des Bundesgerichts darf die Schweiz Unterlagen über drei verdächtige Firmen nach Mailand übermitteln.

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