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Rechtshilfe Schweiz-Italien

Das Gesetz zum Rechtshilfe-Abkommen wird auch als Lex Berlusconi kritisiert. Keystone Archive

Bevor der Bundesrat das Rechtshilfe-Abkommen mit Italien ratifiziert, sollen die Auswirkungen des italienischen Ausführungs-Gesetzes abgewartet werden.

Bisher haben drei italienische Gerichte zu Gunsten des Rechtshilfe-Abkommens geurteilt. Bern warte nun auf weitere Urteile, um sicher zu stellen, dass die Anwendung des Ausführungs-Gesetzes mit dem 1998 vom Parlament angenommenen Rechtshilfe-Abkommen konform ist, erklärte Folco Galli, Pressesprecher des Bundesamtes für Justiz.

Die Schweiz wartet mit der definitiven Ratifizierung ab, weil das italienische Parlament erst kürzlich ein restriktives Ausführungs-Gesetz angenommen hat, das darauf abzielt, die angestrebten Erleichterungen bei der Rechtshilfe zu erschweren.

Dieses kontroverse Gesetz wurde in den vergangenen Wochen in Prozessen vor Gerichten in Milano und Turin angerufen. Bezweckt wurde damit, bereits von der Schweiz gelieferte Rechtshilfe-Dokumente aus formellen Gründen für ungültig erklären zu lassen. Bis jetzt lehnten aber die italienischen Richter diesen Schritt ab.

Schweizer Delegation in Rom

Eine Schweizer Delegation, die sich im November in Rom aufgehalten hatte, verlangte von den italienischen Behörden zunächst einen aufklärenden Bericht an die Schweizer Justizministerin Ruth Metzler, wie Galli in Erinnerung rief. Erst nach Erhalt dieses Berichtes würden die Schweizer Behörde eine Entscheidung fällen.

Durch die Verzögerung der Ratifizierung verspätet sich auch ein Plan im Bundesamt für Justiz ein Koordinationsbüro für Verbrechensbekämpfung in den Bereichen organisiertes Verbrechen und Korruption zu etablieren. Auch dieses Koordinationsbüro ist Teil des Abkommens zwischen Italien und der Schweiz.

swissinfo und Agenturen

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