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“Todespfleger”: Staatsanwalt fordert 17 Jahre

Zeichnung des Angeklagten "Todespflegers" vor dem Gericht in Emmenbrücke bei Luzern. Keystone

Der Staatsanwalt forderte in Luzern 17 Jahre Zuchthaus gegen einen Krankenpfleger, der angeklagt ist mindestens 24 alten Menschen getötet zu haben.

In ihrem Plädoyer bat die Verteidigung, beim Strafmass die Überforderung des Pflegers zu berücksichtigen. Das Urteil wird Anfang Februar verkündet.

Mit dem Prozess gegen den Todespfleger von Luzern ist der bisher schwerste Fall von Serientötungen der Schweiz am Freitag vor Gericht verhandelt worden.

Die Anklage fordert für den 36-jährigen Pfleger wegen Mordes und vorsätzlicher Tötungen 17 Jahre Zuchthaus. Die Verteidigung bestreitet den Mordvorwurf. Das Urteil wird am 2. Februar verkündet.

Die Schwere der Tat

Der 36-jährige Schweizer hat gestanden, in der Innerschweiz innerhalb von sechs Jahren 24 Patienten im Alter von 66 bis 95 Jahren umgebracht zu haben.

Der Staatsanwalt plädierte vor dem Kriminalgericht Luzern in fünf Fällen auf Mord. Zudem müsse er wegen vorsätzlicher Tötung in 19 Fällen sowie drei Tötungsversuchen zu insgesamt 17 Jahren Zuchthaus verurteilt werden.

Der Staatsanwalt zeichnete das Bild eines beruflichen Versagers, der den Anforderungen eines Pflegers schlechthin nicht gewachsen gewesen sei und wies auf die Schwere der Taten hin.

Fünf Patienten habe der Angeklagte nur aus dem Weg geschafft, weil sie ihm lästig geworden seien, was ihm als Mord anzulasten sei.

In der Gesamtbeurteilung zog der Staatsanwalt unter anderem in Rechnung, dass der Pfleger alle Tötungen gestanden habe, auch solche, die sonst ungesühnt geblieben wären.

Nicht der richtige Beruf

Der Angeklagte räumte bei der Befragung durch das Kriminalgericht ein, dass der Beruf des Pflegers für ihn nicht der Richtige gewesen sei. Vor allem die Langzeitpflege habe ihn völlig überfordert.

Wie schon während der Untersuchung war der Angeklagte in allen Punkten geständig. Sein Verteidiger bestritt den Mordvorwurf auf der ganzen Linie, da die Kriterien für diese schwerste Form der Missachtung fremden Lebens nicht erfüllt seien.

Der Angeklagte sei jedoch wegen vorsätzlicher Tötung in 22 Fällen sowie wegen vollendeten Versuchs dazu in einem Fall nach Ermessen des Gerichts zu bestrafen.

In vier Fällen müsse er von Schuld und Strafe freigesprochen werden. Die Zivilforderungen in der Höhe von über 1,5 Mio. Franken seien abzuweisen.

Der Pfleger war im Sommer 2001 verhaftet worden, nachdem die Polizei über eine Häufung von Todesfällen im Pflegeheim Eichhof in Luzern orientiert worden war.

Er gestand darauf, zahlreiche Patienten in Pflegeheimen getötet zu haben

swissinfo und Agenturen

Ein 36 Jahre alter Krankenpfleger wurde vor dem Gericht in Emmenbrücke beschuldigt, 24 alte Menschen in Heimen umgebracht zu haben.
Die Taten fanden in einem Zeitraum von rund sechs Jahren statt.

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