Zäch-Prozess: 45 Monate Haft oder Freispruch

Der für seinen Einsatz für Querschnitt-Gelähmte bekannte Arzt Guido A. Zäch stand wegen umstrittenem Umgang mit (Spenden)geldern in Basel vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte 45 Monate Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird am 11. Juli eröffnet.
Zäch, Präsident der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung (SPS) und der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung sowie CVP-Nationalrat, beteuerte, er habe nie jemandem Schaden zufügen wollen. Das Urteil wird am 11. Juli eröffnet.
Viel Gutes zunichte gemacht
Staatsanwältin Katharina Villiger forderte vor dem Basler Strafgericht, der 68-jährige Gründer der Paraplegiker-Stiftung sei in allen zwölf Anklagepunkten schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verurteilen.
Sie hielt an den Vorwürfen der mehrfachen Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Verleumdung fest, mit denen Zäch der Stiftung einen Schaden von knapp 62 Millionen Franken zugefügt haben soll. Der Angeklagte habe zwar viel für die Paraplegiker-Stiftung getan, aber durch sein Verhalten auch einen Teil davon wieder zunichte gemacht.
«Imperium Zäch»
Schuldig zu sprechen sei der Angeklagte auch der Ehrverletzung des ehemaligen Vizepräsidenten der Stiftung, Marc F. Suter. «Zäch schaltete und waltete selbstherrlich nach eigenem Befinden», sagte Staatsanwältin Villiger.
Neben den schamlosen Bereicherungen im Umfang von rund 3 Mio. Franken habe der Angeklagte in seinem «Imperium Zäch» auch Bereicherungen zu Gunsten seiner Verwandten und seiner persönlichen Sekretärin begangen.
Die Staatsanwaltschaft sehe keine Gründe für eine gesetzliche Strafminderung. Auf Grund seiner Intelligenz hätte sich Zäch der Tragweite seines Verhaltens bewusst sein müssen, sagte Villiger.
Aus diesem Grund könne auch keine Besserung vorausgesagt werden. Dies habe auch sein Verhalten vor Gericht gezeigt.
Verteidiger sehen Feldherren in einer Schlacht
Die beiden Verteidiger plädierten demgegenüber für einen Freispruch auf der ganzen Linie und brachten in ihren Plädoyers ausgeklügelte juristische und emotionale Argumente vor.
Sie verglichen ihren Mandanten Zäch mit einem Feldherrn in einer Schlacht oder mit Unternehmern wie beispielsweise Crossair-Gründer Moritz Suter. Wer nichts wage, gewinne nichts, sei der Wahlspruch des Angeklagten.
Dass die getätigten Investitionen teilweise Fehler waren, bestritten die Verteidiger nicht: «Ein Verlustgeschäft allein begründet aber noch kein Delikt.» Vehement bestritten sie auch die Veruntreuung von Spendengeldern.
Die Verteidigung forderte zudem für Zäch eine Entschädigung, deren Höhe vom Gericht festzulegen sei.
Zäch entschuldigt sich
In seinem Schlusswort erinnerte Zäch noch einmal an seine Prinzipien als Arzt. In seiner 40-jährigen Laufbahn sei er niemals wegen einer Fehlbehandlung angeklagt worden.
Den Plädoyers seiner Verteidiger habe er nichts hinzuzufügen. «Einige meiner Entscheidungen waren vielleicht verkehrt», räumte Zäch ein und fügte hinzu: «Dafür möchte ich mich in aller Form entschuldigen.»
Nie habe er aber weder einer juristischen noch einer anderen Person Schaden zufügen wollen. «Ich habe immer ganzheitlich gedacht», sagte Zäch. Das Gericht setzte die Urteilseröffnung auf den Freitag nächster Woche (11. Juli) an.
Zäch ist nicht nur Präsident der Paraplegiker-Stiftung, sondern auch Präsident der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung und Chef des von ihm ins Leben gerufene Paraplegiker-Zentrums im luzernischen Nottwil.
Immer wieder Kritik
Kritik an Zächs Geschäftsführung war in den Medien in den vergangenen Jahren in regelmässigen Abständen laut geworden. Besonders kritisiert wurde seine Akkumulation von Ämtern, seine Präsidentschaft bei Paraplegiker-Stiftung und Paraplegiker-Vereinigung in Personalunion und dann noch seine Rolle als Chef in Nottwil.
swissinfo und Agenturen

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