Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Mehr Rechte für Behinderte

Behinderte sollen einen Rechtsanspruch auf eine behindertengerechte Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs haben. Keystone

Behinderte sollen ihre Gleichstellung einklagen können. Der Bundesrat unterstützt damit die Forderung einer entsprechenden Volksinitiative. Die Rechte der Behinderten sollen aber nicht in der Verfassung, sondern in einem Gesetz verbrieft werden.

Laut Bundesrätin Ruth Metzler wäre die Umsetzung von verfassungsmässigen Rechtsansprüchen in einem derart komplexen Bereich schwierig und mit unabsehbaren Kostenfolgen verbunden. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz hingegen erlaube es, den bestehenden Verfassungsauftrag gezielt zu erfüllen.

Gilt auch für Private

Das Gesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen behinderten-gerecht zu erstellen und ihre Dienstleistungen behinderten-gerecht zu erbringen. Auch öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen von Privaten müssen behindertengerecht sein.

Das Gesetz gilt namentlich für Geschäfte, Banken, Restaurants, Hotels, Veranstaltungsräume, Museen, Bibliotheken, Parkanlagen, Bäder und Sportstadien. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs erfasst es Bahnhöfe, Haltestellen, Schiffländen und Flugplätze, aber auch Kommunikations-Systeme, die Billettausgabe und alle Transportmittel.

Wohngebäude unterstehen dem Gesetz, wenn sie mehr als acht Wohnungen aufweisen. Auch Gebäude mit über 50 Arbeitsplätzen müssen seinen Normen genügen.

Fristen für den öffentlichen Verkehr

Den behindertengerechten Zugang verlangt das Gesetz nur für Bauten, die neu erstellt oder umfassend erneuert werden. Im öffentlichen Verkehr hingegen müssen bestehende Bauten, Anlagen und Fahrzeuge nach Vorgaben des Bundesrates innert 20 Jahren angepasst sein, Kommunikations-Systeme und Billettausgabe innert 10 Jahren.

Um diesen Prozess zu beschleunigen, stellt der Bund 300 Mio. Franken bereit. Allein die Verkürzung der Frist auf 15 Jahre würde die Unternehmen mit über einer Milliarde Franken zusätzlich belasten, sagte Metzler. Die Fristen seien streng, wenn man an die Lebensdauer eines Eisenbahnwaggons von 30 Jahren denke.

Einklagbare Rechte

Im Gegenzug zum klar und eng umschriebenen Geltungsbereich des Gesetzes hat sich der Bundesrat für ein Klagerecht der Behinderten entschieden. “Wenn man den Willen zum Umsetzen des Gesetzes hat, gibt es keine Mehrkosten”, sagte Metzler. Das Klagerecht komme nicht nur der Volksinitiative entgegen, es werde auch “eine Art von Vollzugskontrolle” sein.

Behinderten-Organisationen: Gesetz geht zu wenig weit

Das Gleichstellungsgesetz des Bundesrats geht den Behinderten-Organisationen nicht weit genug. Sie halten deshalb an ihrer Initiative “Gleiche Rechte für Behinderte” fest.

In dem Gesetz fehle eine Verpflichtung, bestehende Bauten, die für die Öffentlichkeit bestimmt seien, anzupassen, heisst es in einer Mitteilung. Die Frist von 20 Jahren zur Anpassung der Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sei zudem zu lang. Weiter seien zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft keinerlei Bestimmungen vorgesehen.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft