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Nachwehen zur Affäre Werner K. Rey

Rene Giulianelli, Präsident der Geschäftsdirektion der Omni Holding, links, zusammen mit seinem Boss Werner K. Rey anno 1988. Keystone Archive

In Bern hat am Dienstag (05.06.) der Prozess gegen Ex-Omni-Geschäftsleiter René Giulianelli begonnen. Er soll 1986 die Bücher von Financier Werner K. Reys Firmengruppe geschönt haben, um von den Kantonalbanken Kredite von insgesamt 70 Mio. Franken zu erlangen.

Werner K. Rey wurde im Juli 1999 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges wurde fallen gelassen, verurteilt wurde Rey dagegen wegen mehrfach begangener Urkundenfälschung bei der Erstellung einer falschen Gewinn- und Verlustrechnung seiner Inspectorate und einer falschen Pro-Forma-Bilanz bei der auch zum “Rey-Imperium” gehördenden Omni Holding.

Auch musste er sich für den betrügerischen Konkurs in zwei Fällen verantworten. Rey hat seine Strafe inzwischen verbüsst.

Giulianelli, der nun vor dem Richter steht, wird der Urkundenfälschung beschuldigt. Er soll 1986 in der Bilanz der Omni Holding aus einem Verlust von über 8 Mio. Franken einen Gewinn von 2,2 Mio. Franken gemacht haben. Mit angeklagt ist der damalige Revisor John Eustance Evans, der die Bücher absegnete.

Ein Durcheinander

Gerichtspräsident Thomas Maurer sagte zu Beginn der Verhandlung, ein Revisor habe die Buchhaltung zahlreicher Rey-Firmen als “Mickey Mouse-accounting” bezeichnet. Ein anderer Buchprüfer habe Verträge und Dokumentationen als “generally a mess” (allgemein ein Durcheinander) bezeichnet.

Giulianelli antwortete darauf, diese Kritik sei bei seinem Eintritt in die Omni Holding berechtigt gewesen. Er habe sich umgehend bemüht, Abhilfe zu schaffen. Aber auch als Geschäftsführer und Verwaltungsrats-Delegierter habe er den Überblick über Reys zahlreiche Firmen nicht erlangen können.

Mit angeschuldigte Kontrollstelle

Der mit angeschuldigte Evans von der Kontrollstelle Deloitte Haskins & Sells unterstrich, dass die Omni Holding mit Honorarzahlungen von rund 1 Mio. Franken jährlich eine wichtige Kundin gewesen sei. Ein Verlust dieser Kundin wäre ein harter Verlust gewesen. Die Kontrollstelle sei aber von der Omni Holding stets unabhängig geblieben, da sie noch andere Kunden dieser Grösse gehabt habe.

Der Prozess dauert voraussichtlich bis Ende nächster Woche. Die Urteils-Verkündung ist für den 15. Juni vorgesehen.

swissinfo und Agenturen

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