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Neue Rechtschreiberegeln für Schweizer Schüler

Die Schweiz übernimmt die Korrekturen der Rechtschreibreform. Keystone

Die Schweiz übernimmt die Korrekturen der Rechtschreibreform, wie sie der Rat für deutsche Rechtschreibung vorschlägt. Das hat die Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) beschlossen.

Laut der EDK sind die Auswirkungen auf den Lernstoff an den Schweizer Schulen aber nur marginal.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz tritt die modifizierte Rechtschreibung am 1. August offiziell in Kraft.

Es herrschen aber unterschiedliche Übergangsfristen: In Deutschlands Schulen werden dann noch ein Jahr lang alte Reformschreibweisen toleriert, ohne dass diese als Fehler gewertet werden. In Österreich läuft die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.

Auf diesen Zeitpunkt wird in den Schweizer Schulen die Korrekturtoleranz also auch für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Zeichensetzung aufgehoben. Diese Bereiche waren bisher von einer Verbindlichkeit ausgenommen gewesen, weil der Rat für Rechtschreibung hier seine Änderungen angekündigt hatte.

Schweizer Varianten werden verbindlich festgelegt

Die Reform der deutschen Rechtschreibung sei seit 1998 gut in den Schweizer Schulen umgesetzt worden, heisst es bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die jetzt vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgenommenen Anpassungen würden in erster Linie mehr Varianten zulassen – “haltmachen” oder “Halt machen”, “du” oder wieder “Du” in Briefen zum Beispiel.

Deshalb könnten in der Schule teilweise die bisherigen Regeln weiter vermittelt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Regeln darüber entscheiden, welche Varianten benützt werden dürfen. Weitere Änderungen betreffen Spezialfälle und Randgebiete, die allenfalls zum Lernprogramm an weiterführenden Schulen gehören.

Befriedigende Lösung

Für EDK-Präsident Hans-Ulrich Stöckling sind die Auswirkungen auf die Schule sehr klein, weil gewisse Varianten, die schon bisher zulässig waren, dies weiterhin bleiben. “Und in einem ganz beschränkten Rahmen sind noch einige zusätzliche Varianten zulässig. Die Schüler müssen nichts Neues lernen.”

Die ganze Übung koste im Grundsatz nichts, “weil diese Handreichungen so oder so von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen”. Für Stöckling ist klar: “Wir haben jetzt eine befriedigende Lösung.”

Kritik am Alleingang Deutschlands

An der Plenarversammlung, an der die EDK den Empfehlungen zugestimmt hat, übte sie allerdings Kritik am Alleingang Deutschlands. Die Kultusministerkonferenz in Deutschland habe den Vorschlägen des Rates für deutsche Rechtsschreibung zugestimmt, “ohne vorgängige Rücksprache mit den deutschsprachigen Partnern in Österreich, in der Schweiz und in Liechtenstein”.

Vor ihrem Beschluss hatte die EDK Meinungen der Lehrerorganisationen, der Fachdidaktik und der Lehrmittelverlage der Schweiz eingeholt.

Anton Strittmatter, Geschäftsleitungs-Mitglied des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH), ist froh, “dass die Geschichte jetzt vorbei ist”. Gegenüber swissinfo sagt er, der LCH habe, ebenso wie die EDK, der Modifizierung des Rates zugestimmt, “aber nur zähneknirschend, weil aus unserer Sicht der ganze Entscheidungsprozess nicht optimal gelaufen ist”.

Mehrarbeit in der Umsetzung

Es gebe jetzt Mehrarbeit in der Umsetzung der Rechtschreibreform-Korrekturen, so Strittmatter weiter. Es werde nun die Aufgabe der Fachdidaktik sein, die Veränderungen schulgerecht aufzubereiten.

Dazu soll bis im kommenden Herbst eine Handreichung für Lehrpersonen erarbeitet werden, die auch einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll.

Ebenfalls auf den Herbst hin publiziert die Interkantonale Lehrmittelzentrale eine Neuauflage des Schweizer Schülerdudens. Die Schreibweise in den Lehrmitteln werde im Rahmen der üblichen Erneuerungsprozesse angepasst.

Kleine Umlernprozesse

Für den Vollzug des Rechtschreibeunterrichts habe sich nicht allzu viel geändert. Aber die grosse Menge der noch zugelassenen Schreibvarianten werde in der Schulpraxis weiterhin Schwierigkeiten bereiten. Das mache die Sicherheit beim Schreibunterricht nicht grösser. “Keine Erleichterung für die Schule, aber immerhin ist jetzt der Rahmen klar”, so Strittmatter.

Weil die Rechtschreibreform schon lange laufe, hätten die Schülerinnen und Schüler aber nicht viel Neues zu lernen. “Es ist jetzt klar, was als richtig und was als falsch gilt. Jetzt sind nur noch kleine Umlernprozesse nötig.”

swissinfo, Jean-Michel Berthoud

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, dem neben dem Vorsitzenden 38 Mitglieder aus fünf Ländern angehören. Von diesen stammen 18 aus Deutschland, je 9 aus Österreich und der Schweiz und je eines aus Liechtenstein und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol.

Der im Herbst 2004 gegründete Rat hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

1996: Absichtserklärung über Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wird in Wien unterzeichnet.

1998: Am 1. August tritt in der Schweiz, Deutschland und Österreich die neue Rechtschreibung in den Schulen und Behörden in Kraft.

2005: Am 31. Juli endet die 7-jährige Übergangsfrist.

2006: Am 1. August tritt in der Schweiz, Deutschland und Österreich die modifizierte Rechtschreibreform in Kraft.

2009: Am 31. Juli läuft die Übergangsfrist in der Schweiz ab.

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