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Parteiausschluss als Strafe für eine “Verräterin”?

Keystone

Sie war die Kandidatin der politischen Gegner ihrer Partei: Eveline Widmer-Schlumpf. Deshalb will die Schweizerische Volkspartei die Bundesrätin aus der Partei ausschliessen. Noch ist es nicht soweit.

Es wäre ein Novum in ihrer Geschichte. Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) hat noch nie eine Mandatsträgerin oder einen Mandatsträger ausgeschlossen. Weder in einer Gemeinde, noch in einem Kanton und schon gar nicht auf Bundesebene.

“Generell sind Parteiausschlüsse sehr selten”, stellt Markus Zollinger, stellvertretender SVP-Pressechef gegenüber swissinfo fest. Zollinger erinnert sich lediglich an einen Fall im Kanton Aargau.

Dort wurde 2005 ein Mitglied der Jungpartei ausgeschlossen, “weil er sich gegenüber extremen Gruppierungen nicht klar abgrenzte”, wie die Partei damals den Ausschluss begründete.

Eine gewisse Tradition haben Parteiausschlüsse hingegen bei den Sozialdemokraten. 1990 hatte die Zürcher SP ihre beiden Mitglieder der Stadtregierung, Jürg Kaufmann und Emilie Lieberherr, aus ideologischen Gründen ausgeschlossen.

Der Fall Matthey

1998 wurde der Sozialdemokrat Kurt Wernli gegen den Willen seiner Partei in die Aargauer Kantonsregierung gewählt. Nach der Wahl schloss ihn die Partei aus. Seither ist Wernli parteilos. “Meine Partei ist der Aargau”, schreibt der 2003 Wiedergewählte auf seiner Homepage.

In andern Kantonen haben ehemalige sozialdemokratische Spitzenpolitiker eigene, weniger links politisierende Parteien gegründet.

1993 wählte das Parlament den Neuenburger Sozialdemokraten Francis Matthey anstelle der von der Partei nominierten Christiane Brunner in die Landesregierung. “Als meine Wahl feststand, startete ein enormer Druck auf meine Person”, erinnert sich Matthey.

Der Druck sei von verschiedenen Seiten gekommen, von den Medien, den enttäuschten Frauen und vor allem von der eigenen Partei. Schliesslich verzichtete Matthey auf das Amt als Bundesrat. Das Thema eines allfälligen Parteiausschlusses war damit vom Tisch.

Verstoss gegen die Interessen

In der aktuellen Diskussion um den Parteiausschluss von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf moniert der sozialdemokratische Nationalrat Andrea Hämmerle: “Das würde bedeuten, dass die von der Parlamentsmehrheit getroffene Wahl unterlaufen würde.”

Auch Widmer-Schlumpf wurde gegen den Willen ihrer Partei gewählt. “Sie hat im Vorfeld der Wahl mit dem politischen Gegner zusammengearbeitet und damit gegen die Interessen der Partei verstossen”, kritisiert der Präsident der SVP, Toni Brunner.

Die SVP hat Widmer-Schlumpf aufgefordert, aus der Partei auszutreten. Tut sie dies nicht, will die Partei alles versuchen, um die Bundesrätin auszuschliessen.

Widmer-Schlumpf selbst lehnt es vehement ab, nach mehr als 30 Jahren aus der Partei auszutreten. Ihr Vater, Leon Schlumpf, war SVP-Bundesrat. Sie vertrat die SVP Kantonsparlament, bevor sie 1998 als erste Frau den Sprung in die Bündner Kantonsregierung schaffte.

Statutenänderung?

“Für einen Ausschluss braucht es einen Entscheid des statutarisch festgelegten Parteiorgans. Bei der Ausgestaltung ihrer Statuten haben die Parteien haben gewisse Freiheiten”, sagt der Politologe Andreas Ladner gegenüber swissinfo.

“Wir haben kein Parteiengesetz wie in Deutschland. Dort ist dieses Verfahren klar geregelt. In der Schweiz entscheiden meistens die Lokalsektionen über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.”

Ursprünglich wollte der Parteivorstand der SVP Schweiz die Delegiertenversammlung vom 5. April über einen Ausschluss von Widmer-Schlumpf entscheiden lassen. Laut einem Gutachten kann die SVP Schweiz jedoch keine Einzelmitglieder ausschliessen.

Deshalb hat die Parteispitze den Ball der Bündner Kantonalsektion zugespielt. Lehnt diese das Ansinnen ab, will die SVP Schweiz ihre Statuten ändern, um Widmer-Schlumpf dennoch ausschliessen zu können.

Chancen und Risiken

Ein Ausschluss berge für die SVP auch Risiken. “Sie riskiert parteiinterne Konflikte und damit eine Schwächung. Der Vorwurf wird kommen, es sei ein Skandal, dass sie eine Bundesrätin ausschliesst. Aber das ist Politik, und man kann es nicht als richtig oder falsch bezeichnen, denn es geht ja nicht um rechtliche Tatbestände, sondern darum, ob jemand das Gedankengut einer Partei vertritt oder eben nicht.”

Aus Sicht der SVP bringe ein Ausschluss auch die Chance mit sich, mittelfristig wieder im Bundesrat vertreten zu sein. “Wenn Widmer-Schlumpf nicht mehr Parteimitglied ist, kann man nicht mehr glaubhaft machen, die Partei habe trotz allem zwei Bundesräte.”

Die Partei könnte demnach den Druck erhöhen und aufgrund ihres Wähleranteils bei der nächsten Vakanz einen weiteren Sitz in der Landesregierung einfordern.

swissinfo, Andreas Keiser

Eveline Widmer-Schlumpf, 52, ist die Tochter des ehemaligen Bundesrats Leon Schlumpf.

Die Juristin sass von 1998 bis Ende 2007 für die Schweizerische Volkspartei in der Regierung des Kantons Graubünden, wo sie die Finanzdirektion leitete.

Schweizweit bekannt wurde Widmer-Schlumpf als Präsidentin der Finanzdirektoren-Konferenz (FDK).

Im Dezember 2007 wurde Widmer-Schlumpf von der vereingten Bundesversammlung in die Landesregierung gewählt. Gleichzeitig wurde Christoph Blocher abgewählt.

Widmer-Schlumpf leitet das Justiz- und Polizeidepartement.

Die dreifache Mutter und Berufspolitikerin lebt in Felsenberg bei Chur, Kanton Graubünden und in Bern.

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