Seit Montag dürfen alle Schweizer Fernsehsender Werbung für leichte Alkoholgetränke machen. Bisher war dies nur lokalen Fernsehsendern und Privatradios erlaubt. Suchtfachleute fordern die Respektierung des Jugendschutzes.
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In den Genuss der neuen Werbeerlaubnis für Alkoholika kommen die Sender der SRG SSR idée suisse sowie in Schweizer Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern wie beispielsweise SAT 1.
Die Lockerung des bisherigen Verbots ist eine Folge des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes, das auf 1. Februar in Kraft tritt. Verboten bleibt die Werbung für Getränke mit einem hohen Alkoholgehalt wie Schnaps und Whisky.
Die Schweizer Regierung musste das Gesetz anpassen, weil die bisherigen Vorschriften der EU-Fernsehrichtlinie widersprachen. Und diese muss die Schweiz respektieren, wenn sie Beiträge der Europäischen Union für die Filmförderung beziehen will.
Mit dem Media-Abkommen, das der Bundesrat am Freitag ratifizierte, kann die Schweiz bis ins Jahr 2013 von der EU-Filmförderung profitieren.
Schweizer Filmschaffende erhalten mit Media leichteren Zugang zu Aus- und Weiterbildungsprogrammen der EU, und sie können ein internationales Netzwerk nutzen.
In der Schweiz erhalten rund 40 Kinos in 17 Städten und 14 Verleihfirmen Beiträge für die Programmierung und den Vertrieb europäischer Filme, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) ausweist.
Das Abkommen über die Schweizer Media-Teilnahme wird seit September 2007 provisorisch angewendet. Die Schweiz leistet dabei einen Beitrag von insgesamt 41 Millionen Franken. Politische und religiöse Werbung sowie Spots für Spirituosen und Mischgetränke bleiben verboten.
Suchtfachleute riefen die Medien zur Respektierung des Jugendschutzes auf. Im Sinne einer Schadensbegrenzung erinnerten sie an die inhaltlichen Anforderungen an Alkoholwerbung, welche in Artikel 16 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) definiert sind. Verboten sind insbesondere Werbung mit der Zielgruppe Jugendliche und die Promotion von Verkaufsangeboten.
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