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Akte Tinner wird geschlossen

Hatte keine leichte Aufgabe: das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Keystone

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona zieht einen juristischen Schlussstrich unter die Affäre Tinner. Es hat den massgeschneiderten Deal zwischen den Tinners und der Bundesanwaltschaft abgesegnet und die beantragten Strafen bestätigt.

Das Gericht verurteilte die beiden Söhne Urs und Marco Tinner zu einer 50- respektive 41-monatigen Freiheitsstrafe und ihren Vater Friedrich zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Tinners bleiben damit auf freiem Fuss, weil die Söhne die Strafen bereits abgesessen haben und jene des Vaters eine bedingte ist.

Den Tinners wird Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial vorgeworfen.

Wie im Film

Frei erfunden wäre die Geschichte ein perfektes Drehbuch für einen Kriminalfilm. Doch die Geschichte spielt in der realen Welt. Sie lässt viele Fragen offen, und die Hauptakteure müssen am Schluss nicht ins Gefängnis, weil das Strafmass und die Zeit, die sie in Untersuchungshaft verbracht haben, praktisch identisch sind.

Das alles hat einen hoch politischen, klaren Grund: Am 14. November 2007 hatte der Bundesrat im Geheimen beschlossen, das Beweismaterial gegen die Tinners vernichten zu lassen. Ein Teil der Akten tauchte später zwar wieder auf, doch sie waren unvollständig, und der Bundesrat schaltete sich ein weiteres Mal in die Ermittlungen ein, indem er der Bundeskriminalpolizei verbot, die Akten über die Zusammenarbeit der Tinners mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA auszuwerten.

Damit sind laut der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft dem Verfahren die Beweismittel “weitgehend” entzogen worden. Kommt dazu, dass die Tinners ein Geständnis abgelegt haben, das auch jene Vorwürfe umfasst, die ihnen zumindest teilweise nicht einwandfrei haben nachgewiesen werden können.

Konkret haben die Tinners gestanden, von 1998 bis 2003 für das Netzwerk des pakistanischen “Vaters der Atombombe”, Abdul Qadeer Khan, an der Herstellung von Atomwaffen mitgearbeitet zu haben. Das Geständnis hatte laut Anklageschrift strafmildernde Wirkung.

Wackliger Hintergrund

Vor diesem ermittlungstechnisch und juristisch wackligen Hintergrund einigten sich die Verteidigung und der anklagende Staatsanwalt auf ein so genannt vereinfachtes Verfahren. Das bedeutete konkret, dass das Bundestrafgericht sowohl auf eine Hauptverhandlung, wie auch auf ein ordentliches Beweismittelverfahren verzichten musste und stattdessen lediglich zu entscheiden hatte, ob das vereinfachte Verfahren rechtmässig und das Strafmass angemessen sei.

Theoretisch hätte das Gericht den Deal ablehnen und den Fall an die Bundesanwaltschaft zurückweisen können. Diese hätte anschliessend ein ordentliches Verfahrens durchführen müssen, was aber angesichts der fehlenden Beweismittel praktisch unmöglich gewesen wäre.

Auch Bankunterlagen vernichtet

Gut weggekommen sind die Tinners nicht nur beim Strafmass, sondern auch bei den Kosten. Die Bankunterlagen aus der Zeit, als sie mit Khan und dessen Netzwerk zusammenarbeiteten, wurden nach dem bundesrätlichen Entscheid vom 14. November 2007 ebenfalls vernichtet. Deshalb liess sich ihr Einkommen aus dieser illegalen Tätigkeit nicht mehr ermitteln. Die Bundesanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Tinners nicht in der Lage wären, eine staatliche Ersatzforderung zu begleichen. Deshalb wurde auf eine solche verzichtet und die Verfahrenskosten wurden auf 400’000 Franken reduziert.

Durch ihre Zusammenarbeit mit der CIA und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) ab 2003 hätten die Tinners an der Zerschlagung des Netzwerks von Kahn mitgeholfen, anerkennt die Bundesanwaltschaft. Auch das hatte strafmildernde Auswirkungen.

Das  Khan-Netzwerk lieferte Urananreicherungsanlagen sowie Bombenbaupläne an Libyen sowie vermutlich auch an Nordkorea und den Iran. Die Tinners hatten eine Schlüsselposition beim Herstellen und weltweiten Zusammenkaufen von Anlageteilen.

CIA-Tätigkeit bleibt im Dunkeln

2003 wechselten die Tinners auf die Seite des US-Geheimdienstes CIA. Da der Bundesrat auf Druck der USA nicht nur die Akten über diese Zusammenarbeit vernichten liess, sondern auch der Bundeskriminalpolizei und den zuständigen eidgenössischen Justizbehörden jegliche Ermittlungen verboten hatte, bleiben sämtliche Details zu dieser Zusammenarbeit, die Motivation der Tinners und allfällige Entschädigungen im Dunkeln.

1998: Friedrich Tinner und seine Söhne Urs und Marco arbeiten für das Netzwerk von Abdul Qader Khan. Dieses liefert illegal Atomtechnologie an Iran, Libyen und Nordkorea.

Ende 2003/Anfang 2004: Nach dem Auffliegen einer Lieferung von nuklear-technischem Material an Libyen stellt das Land sein Atomwaffenprogramm ein, Khan gibt den Atom-Schmuggel zu.

Oktober 2004 bis September 2005: Die Tinners und andere Mitarbeiter von Khans Beschaffungsnetz werden verhaftet.

Juli 2007: Der damalige Justizminister Christoph Blocher bespricht in Washington mit US-Justizminister Alberto Gonzales die Tinner-Affäre.

14. November 2007: Der Bundesrat beschliesst per Notrecht, einen Teil der Atomschmuggel-Akten zu vernichten: Baupläne für Atomwaffen, Gaszentrifugen und Lenkwaffensysteme.

März bis Mai 2008: Die Aktenvernichtung wird publik. Der Bundesrat verteidigt die Aktion. Sie sei in Absprache mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) erfolgt.

8. August 2008: Die Bundesanwaltschaft erklärt, der Bundesrat habe die Vernichtung der Tinner-Akten auf Druck der USA angeordnet.

1. April 2009: Überraschend tauchen Kopien der Tinner-Akten im Archiv der Bundes-Anwaltschaft auf, die der Shredder-Aktion des Bundesrates entgangen waren.

24./30. Juni 2009: Der Bundesrat beschliesst, die Akten den Strafverfolgungs-Behörden zugänglich zu machen – ausser den Dokumenten mit Atombombendesign. Damit entbrennt ein Streit mit der Geschäftsprüfungskommission und den Justizbehörden, die Einsicht in alle Akten verlangen.

30. Aug. 2009: Das Bundesstrafgericht erlaubt dem URA die Sichtung und Durchsuchung der Akten, allerdings nur “soweit sie ihm vom Bundesrat zugänglich gemacht werden”.

22. Dez. 2010: Der US-Atomwaffenexperte David Albright wirft dem CIA vor, zusammen mit der Bush-Regierung versucht zu haben, ein Strafverfahren gegen die Tinners zu verhindern. Die Schweiz habe die Tinners jahrelang gewähren lassen.

23. Dez. 2010: Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller beantragt Anklagerhebung gegen die Tinners.

13. Dez. 2011: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Tinners. Dabei einigt sie sich mit Friedrich Tinner und dessen Söhnen Marco und Urs auf eine Anklage und ein Strafmass. 

25. Sept. 2012: Das Bundestrafgericht verurteilt Urs und Marco Tinner zu einer 50- respektive 41-monatigen Freiheitstrafe und Vater Tinner zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Es folgt damit den von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafen.

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