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Die Ausschaffungsinitiative – eine harte Nuss

Ein polnischer Häftling auf dem Weg zum Flugzeug. Keystone

Verzögerungstaktik oder notwendiger Marschhalt? Verstoss gegen die Menschenrechte oder berechtigtes Anliegen breiter Kreise? Der Ständerat hat Zweifel an der Gültigkeit der Ausschaffungsinitiative und deshalb eine Denkpause beschlossen.

Die Plakate mit den Schafen, die ein schwarzes Schaf vom Schweizer Territorium verstossen, lösten im Herbst 2007 international vor allem negative Reaktionen aus.

Im Inland hingegen waren sie ein wesentliches Element der erfolgreichen Wahlkampagne der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Mit ihrer Ausschaffungsinitiative verlangt die SVP, dass kriminelle Ausländer künftig ohne Wenn und Aber und unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ausgeschafft werden können. Konkret hat die Initiative Einbrecher, Drogenhändler, Sexualverbrecher oder Urheber von Tötungsdelikten im Visier.

Die Volksinitiative wurde im Februar 2008 eingereicht. Innert kürzester Zeit konnte die SVP 211‘000 gültige Unterschriften sammeln, ein Rekord.

Populäres Anliegen

Politische Bobachter gehen davon aus, dass die Initiative an der Urne grosse Chancen hat, vom Volk angenommen zu werden. Zusätzlich verstärkt hat diese Einschätzung das überaschende und überraschend deutliche Ja zur Minarett-Verbots-Initiative am 29. November.

Neben der Popularität in breiten Kreisen der Bevölkerung haben die beiden Initiativen eine weitere Gemeinsamkeit: Sie verstossen zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht, aber höchstwahrscheinlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen völkerrechtlichen Verträge mit der UNO.

Politisch und staatsrechtlich umstritten ist zudem, ob die Ausschaffungsinitiative überhaupt gültig ist oder nicht. Offen ist auch die Frage der konkreten politischen Umsetzung. Bisher stellten sich vor allem die Sozialdemokraten auf den Standpunkt, die Ausschaffungsinitiative sei als ungültig zu erklären und deshalb dem Volk nicht zur Abstimmung zu unterbreiten.

Das Umdenken nach dem 29. November

Die Regierung und die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates stellten sich bisher auf den Standpunkt, die Initiative sei gültig und deshalb dem Volk zu unterbreiten. Gleichzeitig empfahlen sie, das Anliegen abzulehnen und sprachen sich für eine verschärfte Gesetzgebung im Bereich der Ausländerkriminalität aus.

Dann kam das Ja zur Anti-Minarett-Initiative und mit ihm ein Umdenken des Freisinns und der Christdemokraten. “Die teilweise hilflosen Erklärungsversuche am Abend des 29. Novembers haben gezeigt, dass wir vor der nächsten Abstimmung dem Stimmbürger klar und präzise die Rechtslage aufzeigen müssen”, sagte der Präsident der christdemokratischen Fraktion, Urs Schwaller, am Donnerstag im Ständerat.

SVP: “Verzögerungstatktik“

Konkret plädierte Schwaller für einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene zur Ausschaffungsinitiative: “Das hätte den Vorteil, dass der Stimmbürger zwei Vorlagen auf dem Stimmzettel hätte.”

Auch Vertreter der Freisinnig-Liberalen und der Sozialdemokraten sprachen sich für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages aus. Das sei ein Manöver, das zum Ziel habe, die Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative auf einen Termin nach den eidgenössischen Wahlen 2011 zu verschieben, kritisierten verschiedene SVP-Ständeräte.

Schliesslich entschied sich der Rat mit 30 zu 6 Stimmen für eine Denkpause, indem er das Geschäft an seine staatspolitische Kommission zurückwies.

Diese muss nun bis im Frühjahr 2010 die Gültigkeit der Initiative einer genaueren Überprüfung unterziehen und die Möglichkeiten für einen Gegenvorschlag abklären.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

Bisher hat das Parlament lediglich eine Volksinitiative wegen Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht für ungültig erklärt: Im Jahr 1996 die Initiative “Für eine vernünftige Asylpolitik” der Schweizer Demokraten.

Laut Artikel 139 der Bundesverfassung erklärt die Bundesversammlung eine Volksinitiative für ganz oder teilweise ungültig, wenn diese die Einheit von Form oder Materie oder das zwingende Völkerrecht verletzt.

Zum zwingenden Völkerrecht gehören namentlich der Kern des humanitären Kriegsvölkerrechts, das Verbot von Angriffskriegen, Völkermord und Folter, aber auch die Abschiebung von Asylbewerbern in ein Land, in dem ihnen Verfolgung droht (so genanntes Non-Refoulement-Gebot).

Die Forderung der Initiative der Schweizer Demokarten, illegal eingereiste Asylbewerber umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz wegzuweisen, verstosse gegen dieses Gebot und damit gegen zwingendes, nicht kündbares Völkergewohnheitsrecht, begründete das Parlament damals die Ungültig-Erklärung.

Volksbegehren, die anderen Bestimmungen des Völkerrechts widersprechen – etwa Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention – müssen nicht zwingend für ungültig erklärt werden. Davon profitierte beispielsweise die Verwahrungsinitiative.

Auch die Anti-Minarett-Initiative widerspricht nach Auffassung des Parlaments nicht zwingendem Völkerrecht. Sie wurde daher für gültig erklärt.

Insgesamt sind seit der Einführung des Initiativrechts 1891 vier Volksinitiativen vom Parlament für ungültig erklärt worden.

Neben der Initiative “Für eine vernünftige Asylpolitik” waren dies die so genannte Chevallier-Initiative für eine Rüstungspause (1955), die “Krisen-Initiative” der Partei der Arbeit (1977), und die Initiative der Sozialdemokarten “Für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik” (1995).

Bei den drei letzteren war die Einheit von Form und Materie nicht gegeben.

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