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Erbschaftssteuer: “Opposition” gegen Paris formiert sich

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Präsident François Hollande verhandeln um das Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. AFP

Soll Drittstaaten verboten werden, Immobilien in der Schweiz zu besteuern? Der Nationalrat wird sich am 18. Juni zu einer Motion äussern, die klar gegen Paris gerichtet ist. Das neue Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen den beiden Ländern wird nicht vor 2015 in Kraft treten. Vielleicht sogar noch später.

Unter den vielen Steuerstreitereien, die einen Einfluss auf die französisch-schweizerischen Beziehungen haben, ist die Revision des Erbschaftssteuer-Abkommens ohne Zweifel jene, der in der Schweiz am meisten Feindseligkeit entgegenschlägt.

Laut dem neuen Text, den Paris und Bern letzten Sommer unterzeichnet haben, sollen Erbschaften in jenem Land besteuert werden, in dem die Erben leben und nicht – wie bisher – in jenem Staat, in dem der Erblasser gelebt hatte.

Doch diese Änderung sei zu stark zu Gunsten Frankreichs ausgefallen, sind viele Parlamentarier überzeugt. Besonders solche aus dem rechten Lager wie auch Finanzverantwortliche von Westschweizer Kantonen.

Parlamentarier aus dem Mitte-rechts-Lager haben einen Angriffspunkt gefunden, der patriotische Gefühle wecken kann: Sie fragen, ob Immobilien in der Schweiz, die verstorbenen Franzosen gehört haben, überhaupt von den französischen Steuerbehörden besteuert werden können, so wie es das neue Abkommen vorsieht. Dies zu sehr hohen Steuersätzen, die ab 900’000 Euro Wert bis 40% und über 1,8 Mio. Euro sogar 45% betragen können.

Unmöglich, sagen jene Nationalräte im Chor, die im letzten Mai in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Motion gegen das französische “Diktat” lanciert haben. Diese verlangt von der Landesregierung, “im Rahmen der Verhandlung um die Erneuerung des Erbschaftssteuer-Abkommens insbesondere mit Frankreich keinesfalls zuzulassen, dass in der Schweiz gelegene Immobilien durch Drittstaaten besteuert werden können”.

Das gegenwärtige Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich stammt aus dem Jahr 1953.

Es sieht vor, dass das anwendbare Recht jenes des Wohnlandes des Verstorbenen ist.

Im Juni 2012 verlangt Paris die Umkehrung dieser Regel (Besteuerung im Land des Erben). Frankreich droht, den Vertrag aufzukündigen, sollte die Schweiz nicht zustimmen.

Im Juli 2012 unterzeichnet Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine revidierte Version des Abkommens.

Der Text führt in der Schweiz zu einem Aufschrei, namentlich in den französischsprachigen Kantonen.

Im Dezember 2012 trifft Widmer-Schlumpf Präsident François Hollande in Paris.

Am 20. April 2013 erklärt der französische Finanzminister Pierre Moscovici, im Mai den Text zu unterzeichnen. Das Finanzdepartement gibt keine Bestätigung.

Um Anfang 2014 in Kraft zu treten, muss der Text bis am 30. Juni unterzeichnet werden.

“Besser kein Abkommen”

Nun befindet der Nationalrat am 18. Juni über die Motion. “Das Begehren spielt eine zentrale Rolle”, sagt der Urheber, der freisinnig-liberale Jean-René Germanier.

“Die Unterzeichnung des neuen Abkommens liegt in der Kompetenz des Bundesrats. Doch vergessen wir nicht, dass die beiden Parlamentskammern dieses ratifizieren müssen. Viele sind der Meinung, dass wir besser gar kein Abkommen mit Frankreich abschliessen als einen ungerechten Text. Wird dieses Abkommen angenommen, würden jene, die es angeht, vom Paradies in die Steuerhölle geraten.”

Auf gleicher Wellenlänge ist der Präsident der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), Christophe Darbellay: “Ich habe der Motion in der Kommission zugestimmt und werde es auch am Mittwoch im Nationalrat tun. Prinzipiell wird eine Immobilie in jenem Land besteuert, in dem sie sich befindet. Frankreich muss dieses Prinzip, das weltweit angewendet wird, auch verstehen.”

Darbellay war im letzten Sommer einer der ersten, die sich gegen das neue Abkommen aufgelehnt haben. Dieses sei unfair, weil es nicht nur die französischen Steuerflüchtlinge betreffe, sondern auch einen Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Frankreich. Deren Erbschaften sollten nun plötzlich von Paris hoch besteuert werden und nicht mehr wie bisher zum sehr tiefen Steuersatz oder sogar zum Nulltarif in der Schweiz.

Kleine Eingeständnisse

Die Politiker hinter der Motion haben kein Verständnis dafür, dass Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf diesen Text unterzeichnet hat. Sie beabsichtigen, den Druck aufrecht zu halten, um im Moment der Verhandlungen zwischen Bern und Paris noch einige kleine Anpassungen zu verlangen.

So sollen Erben besteuert werden, wenn sie bereits seit acht Jahren in Frankreich leben – und nicht seit sechs, wie dies das unterzeichnete Abkommen vorsieht. Ein magerer Erfolg für die Schweiz. Zudem sollen Immobilien in Frankreich nicht besteuert werden, wenn sie einem Unternehmen gehören.

Diese Elemente, die von Bern nie bestätigt wurden, haben von Paris noch nicht die formelle Bestätigung erhalten. “Die Schweiz wartet darauf, dass Frankreich die Berner Änderungswünsche vom letzten Februar offiziell beantwortet”, sagt Anne Césard, Sprecherin des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF).

In Richtung Referendum?

Um am 1. Januar 2014 in Kraft zu treten, muss das neue Abkommen vor dem 30. Juni 2013 unterzeichnet und paraphiert sein. Doch es ist kein Treffen zwischen Widmer-Schlumpf und ihrem Amtskollegen Pierre Moscovici geplant. Dieser hatte eine Unterzeichnung im Mai vorgesehen, doch bis heute hat sich in dieser Sache nichts getan.

“Die Ratifizierung des neuen Abkommens ist im Juni-Programm der Nationalversammlung nicht aufgeführt”, erklärt Claudine Schmid, Abgeordnete der Franzosen in der Schweiz. “Und ich glaube nicht, dass die französische Regierung das Abkommen aus dem Jahr 1953 bis am 30. Juni unilateral aufkündigt.”

Falls sich bis Ende Monat nichts tut, wird das neue Abkommen frühestens Anfang 2015 in Kraft treten können. Doch es ist nicht gesagt, dass die Parlamentarier das erst kürzlich korrigierte Abkommen annehmen werden.

“Sollte Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnen und das Parlament ihr folgen, müsste jemand das Referendum dagegen ergreifen”, sagte der Freiburger Nationalrat Jean-François Rime von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Anfang Jahr gegenüber der Westschweizer Tageszeitung Le Temps.

Paris

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