Nach wochenlangem Ringen ist am Freitag in Genf der Entwurf für das Schlussdokument für die UNO-Anti-Rassismuskonferenz verabschiedet worden. Die Delegierten des Vorbereitungstreffens verabschiedeten den Text zuhanden der am Montag beginnenden Konferenz im Konsens.
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Doch auch drei Tage vor der Eröffnung der UNO-Konferenz gegen Rassismus bleibt offen, ob verschiedene westliche Länder, darunter die Schweiz, teilnehmen. Am Freitagabend waren diese Länder daran, das Dokument zu prüfen, um danach über eine Teilnahme zu entscheiden.
Derweil meldete die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), die Schweiz sollte im Kampf gegen den Rassismus noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen.
Die Schweiz habe nach der Durban-Konferenz 2001 keinen nationalen Aktionsplan erstellt und damit keine direkte Umsetzung in Angriff genommen, heisst es in einer Mitteilung der ERK vom Freitag. Verschiedene Forderungen hätten hierzulande dennoch Geltung erlangt.
Als positive Schritte der Schweiz nennt die ERK etwa die Gründung der Fachstelle für Rassismus im Eidgenössischen Departement des Innern oder neue Kantonsverfassungen mit Diskriminierungsverboten. Dagegen fehle in der Schweiz ein allgemeines Diskriminierungsverbot im Zivilrecht, kritisiert die ERK.
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