Navigation

Rechtshilfe im Fall Mills/Berlusconi

Die italienische Justiz kann bei ihren Ermittlungen gegen David Mills, den langjährigen Anwalt von Regierungschef Silvio Berlusconi, auf Zeugenaussagen aus der Schweiz zählen. Dies entschied das Bundesstrafgericht.

Dieser Inhalt wurde am 23. Dezember 2008 publiziert

Es lehnte die Beschwerde eines Treuhänders ab, der im Juli dieses Jahres von der Tessiner Staatsanwaltschaft als Zeuge zur Sache einvernommen worden war. Der Treuhänder wollte verhindern, dass seine Aussagen auf dem Rechtshilfeweg nach Italien gelangten.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies die Einwände jedoch zurück. Ein Mailänder Gericht habe das Material angefordert. Zudem geniesse der Anwalt Mills keine juristische Immunität, hält das Bundesstrafgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest.

Für den Briten Mills hat die Mailänder Staatsanwaltschaft am 17. Dezember vier Jahre und acht Monate Haft beantragt. Mills soll in mehreren Prozessen zugunsten von Berlusconi Falschaussagen gemacht und dafür 600'000 US-Dollar erhalten haben.

Die Vorfälle reichen in die 1990er Jahre zurück. Der Prozess gegen den Regierungschef selbst war im Oktober wegen einer im Parlament beschlossenen Immunitätsregelung ausgesetzt worden.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Newsletter
Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.