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Rinderwahnsinn: Bauern erhalten keinen Schadenersatz

Das Glockengeläut der klagenden Bauern blieb in Lausanne ungehört. Keystone

Nach der BSE-Krise hatten Schweizer Landwirte vom Bund 300 Mio. Franken Schadenersatz gefordert. Das Bundesgericht hat die Klage abgeschmettert.

Dieser Inhalt wurde am 08. Mai 2006 publiziert

Gemäss Entscheid der Lausanner Richter muss die Regierung nicht für die Schäden aufkommen, welche die Viehzüchter durch den Rinderwahnsinn erlitten hatten.

Der Bund haftet nicht für Schäden, welche den Bauern durch die Rinderseuche BSE entstanden sind. Das Bundesgericht in Lausanne hat einen früheren Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für Staatshaftung umgestossen.

Im Zusammenhang mit der Tierseuche BSE haben die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und für Veterinärwesen (BVET) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) nach Meinung des Bundesgerichts ihre Verantwortung korrekt wahrgenommen. Sie hätten verhältnismässig gehandelt und die divergierenden Interessen ausgewogen ermittelt.

Massnahmen verschlafen

Der Anwalt der über 2000 klagenden Bauern, Laurent Trivelli, kündigte am Montag an, den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) weiter zu ziehen.

Im Jahr 1997 hatten 2206 Landwirte Klage gegen die Eidgenossenschaft eingereicht. Sie warfen dem BWL, dem BVET sowie dem seco vor, die Weichen nicht rechtzeitig gestellt zu haben, um die Verbreitung des Rinderwahnsinns in der Schweiz zu verhindern.

Dadurch sei den Bauern ein Schaden von 300 Mio. Franken entstanden: Die Preise für Zuchtvieh und die Fleischpreise brachen ein.

Die Lausanner Richter wiesen in dem Entscheid darauf hin, dass bei der Beurteilung des Falles nicht von der heutigen Sichtweise auszugehen sei, sondern von den Umständen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Entscheidungszeitpunkt.

Kein Vorteil für Tierfutter-Hersteller

Das Bundesgericht verwarf namentlich den Vorwurf, die Behörden hätten die privaten Interessen der Tiermehl-Produzenten höher gewichtet als das öffentliche Interesse. Dieses hätte darin bestanden, den Viehbestand vor Rinderwahnsinn zu schützen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wies die Klage ab. Anders schätzte es die Rekurskommission für Staatshaftung ein. Sie anerkannte insgesamt fünf widerrechtliche Unterlassungen der Behörden.

Sie warf den Behörden beispielsweise vor, die generelle Verfütterung von Tiermehl, beziehungsweise den Import von britischem Tiermehl, zu spät verboten zu haben. Die dagegen eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Eidgenossenschaft hiess das Bundesgericht nun gut.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Im Jahr 1997 hatten 2206 Landwirte Klage in der Höhe von 300 Mio. Franken gegen die Eidgenossenschaft eingereicht.

Sie warfen den Bundesbehörden vor, die Weichen nicht rechtzeitig gestellt zu haben, um die Verbreitung des Rinderwahnsinns (BSE) in der Schweiz zu verhindern.

Der erste bekannte Fall von BSE trat 1986 in Grossbritannien auf. Die Schweiz war 1990 nach Grossbritannien und Irland das dritte Land, wo bei Rindern und Kühen BSE auftrat.

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz noch drei Fälle von BSE festgestellt. Die erkrankten Tiere waren zwischen sieben und zehn Jahre alt und waren Mitte der 1990er-Jahre infiziert worden.

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