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Schweinegrippe: Verschärfte Massnahmen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat angesichts der Ausbreitung der Schweinegrippe auf den 1. Juli die Massnahmen an der Grenze sowie die Meldepflicht verschärft. Neu können Einreisende im Bedarfsfall auch medizinisch untersucht werden.

Dieser Inhalt wurde am 29. Juni 2009 publiziert

Bei Erkrankungen, welche nach einem Flug festgestellt werden und die gefährlich für die öffentliche Gesundheit sind, verlangt das BAG von den Fluggesellschaften künftig die Herausgabe der Passagierdaten. Nicht nur die Airlines sind zur Mitarbeit verpflichtet, sondern alle Gesellschaften, welche grenzüberschreitend Personen transportieren.

Im Bedarfsfall können bei der Einreise Gesundheitsangaben erhoben werden. Im Gegensatz zu den Kontaktkarten, die das BAG je nach Entwicklung der epidemologischen Situation in Zukunft fordern will, enthalten diese Fragebogen Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand. So sollen Erkrankte und möglicherweise Ansteckende gezielt erfasst und zum Arzt geschickt werden können.

Macht es die Situation erforderlich, kann das BAG medizinische Untersuchungen anordnen. Dies ermöglicht mittels nicht-invasiver Untersuchungen - etwa einer Temperaturmessung - Personen mit Symptomen bereits bei der Einreise zu erkennen.

Im weiteren verschärfte das Bundesamt die Meldepflicht für die Schweinegrippe. Demnach müssen alle Ärzte Verdachtsfälle innert eines Tages dem Kantonsarzt melden. Bisher bestand Meldepflicht nur bei den Ärzten in Spitälern.

Bis am Montag sind in der Schweiz insgesamt 54 bestätigte Schweinegrippe-Fälle
registriert worden.

swissinfo.ch und Agenturen

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