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Schweizer Finanzplatz gewappnet

11. September 2002: Bankenkommission legt Bericht über Massnahmen seit dem schwarzen Tag vor. Keystone

Der Verdacht auf Insidergeschäfte-Bereicherung durch die Hintermänner der Anschläge vom 11. September gilt für den Finanzplatz Schweiz nicht.

Ein halbes Jahr nach den Terroranschlägen in den USA legt die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) einen Bericht über ihre Massnahmen im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus vor. Eine zehnköpfige Koordinationsgruppe der Aufsichtsbehörde, die bis Mitte Februar rund 230 Arbeitstage leistete, konnte keine Hinweise auf Insidergeschäfte durch Terroristen über den Börsenplatz Schweiz finden.

Die EBK wertete detaillierte Informationen über den Handel schweizerischer Teilnehmer an der Schweizer Börse (SWX), der Eurex und der virt-x in besonders sensiblen Titel im Umfeld der Terroranschläge vom 11. September aus. Untersucht wurden vor allem die Titel von Flug- und Versicherungs-Gesellschaften.

Kontakt mit neun Banken

Auf Grund der von den Börsen übermittelten Informationen nahm die EBK Kontakt mit neun Banken auf, um die Identität von Kunden und wirtschaftlichen Berechtigten sowie die genauen Umstände von Transaktionen zu erfahren, die als auffällig eingestuft wurden. Es ging um rund 100 Transaktionen.

Im Falle von 60 Transaktionen stellten die Aufseher fest, dass diese bereits vor den Anschlägen wieder glatt gestellt worden waren. Bei den verbleibenden 40 Transaktionen wurden die Unterlagen über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte ausgewertet sowie zwischengeschaltete Banken oder Effektenhändler überprüft und im Falle einer Liechtensteiner Bank auch Amtshilfe in Vaduz eingeholt.

Die Analyse aller Daten ergab laut EBK zweifelsfrei bei allen Transaktionen, dass es sich um begründete, ordentliche Geschäfte handelte, die dem normalen Handelsgebaren der Betroffenen entsprachen. In keinem Fall konnte ferner eine Übereinstimmung der wirtschaftlich Berechtigten mit den Namenslisten von Verdächtigen festgestellt werden.

Die EBK kam deshalb zum Schluss, “dass an den Börsen des Finanzplatzes Schweiz (…) keine verdächtigen Transaktionen getätigt wurden, die im Zusammenhang mit den Attentaten stehen”. Zum gleichen Schluss kam die Bankenkommission auch im Zusammenhang mit Amtshilfegesuchen der Partnerbehörden in den USA, in Deutschland, Frankreich und Griechenland.

42 Mio. Franken gesperrt

Zu den wichtigsten Aufgaben der EBK im Gefolge der Terroranschläge gehörte sodann die Koordination und Übermittlung der verschiedenen Namenslisten mit verdächtigen Personen und Organisationen. Bis zum vergangenen 25. Januar wurden auf Grund der Meldepflicht des Geldwäscherei-Gesetzes 40 Bankbeziehungen mit rund 24 Mio. Dollar gesperrt. Sie decken sich laut dem Bericht weitgehend mit den 75 Bankkonten mit 42 Mio. Franken, die auf Grund der Taliban-Sanktionen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) blockiert worden sind. Diese Zahlen entsprechen früheren Angaben der Blockierungs-Behörden.

Die EBK untersuchte schliesslich das gesetzgeberische Instrumentarium im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus und kam zum Schluss, dass der Schweizer Finanzplatz gut gewappnet ist. Dennoch will die Aufsichtsbehörde eine umgehende Meldepflicht der Banken und Effektenhändler im Falle von Hinweisen auf eine Verbindung zum Terrorismus bei ungewöhnlichen Transaktionen in ihr Geldwäscherei-Rundschreiben aufnehmen, das zurzeit überarbeitet wird.

swissinfo und Agenturen

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