Bundesrat lehnt Tierschutz-Initiative ab
Der Bundesrat will den Kantonen nicht vorschreiben, Tierschutzanwälte einzuführen. Er empfiehlt dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere".
Das Nein zur Initiative ist in erster Linie ein Ja zur Autonomie der Kantone. Diese hätten schon heute die Möglichkeit, einen Anwalt zur Wahrung der Interessen der Tiere einzusetzen und dürften in ihrer Organisationsfreiheit nicht weiter eingeschränkt werden. Deshalb sei die vom Schweizer Tierschutz (STS) eingereichte Initiative gar nicht nötig, heisst es in einer Mitteilung des Volkswirtschafts-Departements (EVD).
Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Absicht der Initianten, Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen wirksam zu verfolgen. Das revidierte Tierschutzgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, soll deshalb vor allem auch der besseren Umsetzung dieser Bestimmungen im Alltag dienen.
Für den Schweizer Tierschutz (STS) ist der Bundesrats-Entscheid «eine grosse Enttäuschung». Er ist aber zuversichtlich, dass der STS «spätestens an der Urne obsiegen wird», wie es in einer Mitteilung heisst.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch