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Genfer Projekt für kantonale Mutterschafts-Versicherung vorgelegt

Einen Tag nach dem eigenössischen Nein zur Mutterschaftsversicherung zeigen enttäuschte Frauen in Zürich ihren Unmut. Keystone

Die Genfer Regierung hat am Mittwoch (06.09.) ihr Projekt für eine kantonale Mutterschafts-Versicherung vorgelegt. Dies als Antwort auf zwei Gesetzesvorlagen, die nach dem eidgenössischen Nein vom Juni 1999 im Grossen Rat eingereicht worden waren.

Bei der Bearbeitung der beiden Vorlagen – eine von der Ratslinken und eine von der Ratsrechten – waren juristische und technische Probleme aufgetaucht. Also entschloss sich die Regierung, selbst ein Projekt auszuarbeiten, wie Regierungspräsident Guy-Olivier Segond am Mittwoch (06.09.) in Genf sagte.

Dieses Gesetzesprojekt sieht nun eine Mutterschafts-Versicherung ähnlich der Alters und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) und der Verdienstausfalls-Versicherung vor. Abgewickelt würden die Zahlungen über die kantonalen und beruflichen Kompensationskassen.

16 Wochen Urlaub

In den Genuss der neuen Versicherung sollen angestellte und selbständige Mütter sowie Adoptivmütter kommen. Während 16 Wochen Urlaub würde ihnen 80 Prozent ihres Lohnes bezahlt. Finanziert würde dies zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit je 0,2 Lohnprozenten.

Politisch, juristisch und technisch stehe diese Lösung absolut in der Tradition der bisherigen Sozialversicherungen der Schweiz, erklärte Segond. So könnte sie auch problemlos angepasst werden, falls in einigen Jahren eine Mutterschaftsversicherung auf Bundesebene realisiert werde.

Kantonal und national

Was die Schaffung einer kantonalen Mutterschafts-Versicherung betrifft, ist der Kanton Genf klar führend. Im Wallis wurde zwar im Februar eine Motion für ein neues Mutterschaftsgesetz verabschiedet. Seither ist aber kein konkretes Projekt eingereicht worden, wie es beim Grossratsbüro auf Anfrage hiess.

Andere Kantone wie Waadt, Freiburg und Jura verabschiedeten Resolutionen zu Handen des Bundes. Die Schwyzer Regierung schrieb im Juni zu einer entsprechenden Motion, dass der einzige Erfolg versprechende Weg über eine Bundeslösung führe. Auf Bundesebene wurden auch diverse parlamentarische Initiativen eingereicht.

Am 4. Juli wies die zuständige Ständeratskommission aber mit einer Ausnahme alle parlamentarischen und Standes-Initiativen ab. Einzig die Motion der Zürcher Freisinnigen Vreny Spoerry für eine achtwöchige Lohnfortzahlung wurde befürwortet.

Auf Bundesebene war die Einführung einer Mutterschafts-Versicherung am 13. Juni 1999 mit 61 Prozent Nein-Stimmen an der deutlichen Ablehnung in der deutschen Schweiz gescheitert. Die Westschweizer Kantone – mit Ausnahme des Wallis – und das Tessin hatten die Vorlage gutgeheissen, wurden jedoch von der deutschsprachigen Mehrheit überstimmt.

swissinfo und Agenturen

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