Lothar: Rund 15000 Entschädigungs-Anträge

Rund 15 000 "Lothar"-geschädigte Privatwaldbesitzer haben beim Schweizerischen Elementarschädenfonds einen Entschädigungsantrag gestellt. Wer berücksichtigt wird, soll seine Bundeshilfe - deren Gesamthöhe noch offen ist - bis zum 26. Dezember erhalten.
Die Anmeldefrist für Gesuche ist am 15. September abgelaufen. Die Gesuche würden eine Schadenfläche von um die 15’000 Hektaren betreffen, erklärte Fonds-Geschäftsführer Hanspeter Waldburger auf Anfrage. Sie würden nun von lokalen Waldämtern geprüft.
Deren Berichte, auf die sich der Fonds vollumfänglich stützen wird, sollten bis Ende Oktober vorliegen. Die Prüfer müssen insbesondere kontrollieren, ob die deklarierte Schadenfläche auch wirklich auf den Sturm «Lothar» zurückgeht, der am 26. Dezember 1999 über die Schweiz gefegt war.
Die Entschädigungssummen würden den Gemeinden ausbezahlt, die sie auf die Geschädigten aufteilen müssten, sagte Waldburger weiter. Die Gemeinden sollen das Geld bis Anfang Dezember erhalten, damit – so wünscht es sich der Fonds – die Entschädigungen spätestens am Jahrestag von «Lothar» bei den Betroffenen eintreffen.
Seilziehen um höhere Bundeshilfe
Insgesamt stehen bisher 30 Millionen Franken für Härtefälle zur Verfügung – zuwenig, wie etwa der Waldwirtschaftsverband Schweiz und der Bauernverband kritisierten. Sie forderten 40 zusätzliche Bundesmillionen.
Gar Finanzierungshilfen an private Waldeigentümer in der Höhe von rund 120 Millionen hatte ursprünglich der Nationalrat beschlossen. Dies lehnte der Ständerat ab. Am kommenden Dienstag (19.09.) wird der Nationalrat nun über einen bescheideneren Betrag entscheiden. Danach soll der Elementarschädenfonds um maximal 30 Millionen Franken aufgestockt werden.
Von finanziellen Verhältnissen abhängig
Der 1901 gegründete Elementarschädenfonds, der sich aus Beiträgen der Nationalbank aus nicht umgetauschten alten Banknoten speist, leistet Beiträge an durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursachte Schäden, die nicht versicherbar sind.
Die Leistungen sind von den finanziellen Verhältnissen der Geschädigten abhängig. Sie werden unabhängig von allfälligen Forstschutzbeiträgen von Bund und Kanton ausbezahlt.
«Lothar» hatte vergangenen Dezember gegen 13 Millionen Kubikmeter Holz gefällt. Betroffen waren insbesondere die Innerschweiz und der Kanton Bern.
swissinfo und Agenturen

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