Logistep darf keine IP-Adressen mehr sammeln
Die Firma Logistep darf von der Schweiz aus nicht mehr Jagd auf Anbieter von illegalen Musik- und Filmdownloads im Internet machen. Das Bundesgericht hat das Verbot des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten geschützt.
Die Schweizer Firma Logistep forscht mit ihrer Software in Internet-Tauschbörsen nach bestimmten Film- oder Musiktiteln. Download-Angebote werden heruntergeladen, zusammen mit der IP-Adresse und weiteren Daten des Anbieters.
Diese Informationen übermittelt Logistep an die Inhaber der Urheberrechte im In- und Ausland, welche die Anbieter der Downloads in einem Strafverfahren zunächst identifizieren und anschliessend mit Schadenersatzforderungen konfrontieren.
Im Januar 2008 forderte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, Logistep auf, die praktizierte Datenbearbeitung unverzüglich einzustellen, solange keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Logistep weigerte sich jedoch, dieser Forderung nachzukommen.
Seinen Entscheid will das Bundesgericht nicht als Schutz für Internet-Piraten verstanden wissen. Für das von Logistep gewählte Vorgehen brauche es aber eine gesetzliche Grundlage, die gegenwärtig nicht bestehe.
Laut dem in Lausanne anwesenden Finanzchef von Logistep bedeutet das Urteil einen herben Schlag für die Rechteinhaber. Logistep selber sei auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen, akzeptiere den Entscheid und werde seine Tätigkeit im fraglichen Bereich nun nach Deutschland verlagern. (Öffentliche Beratung vom 8.9.2010 im Verfahren 1C_285/2009)
swissinfo.ch und Agenturen

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