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Streit um Mobutu-Gelder zu Ende?

Der Entscheid der Schweizer Bundesanwaltschaft, im Fall Mobutu kein Strafverfahren zu eröffnen, sei korrekt gewesen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist nicht auf die Aufsichtsbeschwerde des Basler Strafrechtsprofessors Mark Pieth eingetreten.

Im Jahre 1997 wurden Vermögenswerte des ehemaligen zairischen Diktators Mobutu und seines Umfelds in der Höhe von 7,7 Millionen Franken in der Schweiz blockiert, nachdem die Demokratische Republik Kongo (DRK) der Schweiz ein Rechtshilfegesuch unterbreitet hatte.

Das Rechtshilfegesuch wurde abgelehnt. Der Bundesrat fror Mobutus Gelder ein, um dem Anwalt der DRK zu ermöglichen, die nötigen Schritte einzuleiten, um die Vermögenswerte beschlagnahmen zu können.

Die DRK reichte Strafanzeige gegen Mitglieder des Regimes sowie gegen Angehörige der Familie Mobutu ein, denen neben Geldwäscherei vorgeworfen wurde, sie seien Mitglieder einer kriminellen Organisation.

Die Bundesanwaltschaft trat nicht auf die Klage ein, da der Straftatbestand der Geldwäscherei verjährt sei. Selbst wenn das Mobutu-Regime als kriminelle Organisation betrachtet würde, wäre dieser Gesetzesartikel nicht anwendbar, da die Organisation seit 10 Jahren nicht mehr existiere, meinte das Bundesgericht.

Die Aufsichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid wurde abgelehnt.

Damit werde das Geld wohl an die Mitglieder des Mobutu-Clans zurückgehen, befürchtet Pieth.

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