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Swisscom: "Letzte Meile" fällt

Öffentliche Telefonzellen sind eines der allerletzten Swisscom-Monopole. Keystone

Die Entbündelung der "letzten Meile" kommt. Das entschied die ComCom. Für die Swisscom fällt damit das letzte Monopol. Die Konkurrenz freut sich. Für Kunden bedeutet das sinkende Preise.

Dieser Inhalt wurde am 10. November 2000 - 12:09 publiziert

Die Eidgenössische Kommunikations-Kommission (ComCom) erliess am Freitag (10.11.) eine vorsorgliche Verfügung, mit der Swisscom verpflichtet wird, die Teilnehmeranschlüsse teilweise zu entbündeln.

Jetzt muss der ehemalige Staatsmonopol-Betrieb mit der Konkurrenz diAx Breitbanddienste zu kostenorientierten Bedingungen einführen. Bisher vermietete die Swisscom die Telefonkabel in die Häuser, die sogenannte "letzte Meile", an konkurrenzierende Telekomanbieter. Zu teuer, wie diese monierten - und auch rechtlich bekämpften.

Vor zwei Jahren schon hatte der ISP Commcare aus Schlieren ein Verfahren angestrengt. Auch diAx verlangte vor der ComCom eine Entbündelung. Immer wenn die ComCom zugunsten der Neukömmlige entschied, zog die Swisscom die Entscheide ans Bundesgericht weiter. Letztmals anfangs Oktober 2000, als das Bundesgericht Mietleitungen unter die - günstigen - Interkonnektions-Regeln stellte.

Konkurrenz freut sich

"Wir sind sehr glücklich", kommentiert Monika Walser von diAx den neuesten Entscheid gegenüber swissinfo, "besonders in den Randgebieten kann jetzt eine echte Alternative angeboten werden. Wir sind dem freien Markt einen Schritt näher gekommen."

Commcare-Geschäftsleiter Urs Loeliger freut sich ebenfalls: "Der Wind hat offensichtlich gekehrt. Die Politiker haben einen Lernprozess durchgemacht", sagte er zu swissinfo. Ab wann die Kunden profitieren werden, weiss er nicht. "In Deutschland verzögerte die Deutsche Telekom die Einführung über ein Jahr. Entweder waren es Platzprobleme in den Zentralen oder fehlende Techniker."

Dass die Swisscom eine solche Verzögerungstaktik als letzte Hilfe für ihr Monopol plant, ist durchaus denkbar. Zuerst will sie aber den Entscheid beim Bundesgericht anfechten, hiess es gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Eingriff verzerre den Wettbewerb und benachteilige Swisscom einseitig, schrieb Swisscom in einem Communiqué.

Philippe Kropf / swissinfo

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