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Verhandlungen um Atomwaffen und Non-Proliferation

Pakistan zeigt bei einer Militärschau seine Raketen, die in der Lage sind, nukleare Sprengköpfe zu transportieren. Keystone

Ende Woche geht am UNO-Hauptsitz in New York die achte Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Sperrvertrag (NPT) zu Ende. Die Schweiz hofft, dass ein Schlussdokument im Konsens verabschiedet werden kann. Noch sind aber viele Fragen offen.

Der Vertrag von 1970 gilt als wichtigstes Instrument des internationalen Systems zur Eindämmung von Atomwaffen. Das Abkommen beruht auf drei Pfeilern: Es verbietet die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen, verpflichtet die Atomwaffen-Staaten zur Abrüstung und garantiert im Gegenzug allen andern Vertragsstaaten den “unabdingbaren” Zugang zur friedlichen, zivilen Nutzung der Kernenergie.

Gefahr der Weiterverbreitung

Die Atomwaffenstaaten wollen vor allem die Kontrolle der Nicht-Atomwaffenstaaten weiter verschärfen, während diese finden, die Atommächte müssten endlich mit ihrer Verpflichtung zur globalen atomaren Abrüstung vorwärts machen.

In den letzten Jahren stand die Gefahr der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen klar mehr im Rampenlicht als die Abrüstung. Stichworte sind Nordkorea und der Iran, der verdächtigt wird, Uran anzureichern, um Atomwaffen zu bauen.

Dazu kommt das Problem der Nicht-NPT-Staaten Indien und Pakistan, die beide heute Atomwaffen haben. Auch Israel trat dem Vertrag nie bei, es verfügt nach allgemeiner Einschätzung aber über Atomwaffen.

Die Verhandlungen über die Nichtweiterverbreitung sind denn auch besonders kontrovers, wie aus Konferenzkreisen berichtet wird.

Die Befugnisse der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA), die über die Einhaltung des Sperrvertrages wacht, sollen verstärkt werden. Ein Vorschlag ist, dass die IAEA Kontrollen von Atomanlagen auch ohne Vorankündigung durchführen kann. Einen solchen Zusatz zum Vertrag haben bisher nicht alle Länder akzeptiert, vor allem der Iran wehrt sich dagegen, das Zusatzprotokoll zum Standard zu erklären.

Konferenzverlauf

Die ersten Verhandlungswochen verliefen aus Sicht der Schweizer Delegation grundsätzlich positiv. Gegen Ende der Konferenz werde nun etwas härter argumentiert.

Zu den umstrittenen Punkten gehört die Frage, wie weit die Atommächte zu weiteren Abrüstungsschritten bereit sind. Klare Abrüstungsziele mit Zahlenvorgaben und Zeitlimiten stiessen bisher auf grossen Widerstand.

Ein Fortschritt wäre nach Ansicht vieler Länder, auch der Schweiz, die Aufnahme von Verhandlungen bei der UNO-Abrüstungskonferenz in Genf über ein Verbot der Herstellung von waffenfähigem, hochangereichertem Uran.

Die letzte Überprüfungskonferenz 2005 hatte im Fiasko geendet, die Vertragsparteien hatten sich nicht auf ein Schlussdokument einigen können.

Die Schweiz hofft, dass es diesmal gelingt, im Konsens einen Text zu verabschieden, mit dem die nukleare Abrüstung “konkret, progressiv und pragmatisch” vorangetrieben werden kann. Das Schlussdokument wäre eine politische Deklaration, kein rechtsverbindlicher Text.

Vision einer atomfreien Welt

Wie UNO-Chef Ban Ki-moon unterstützt die Schweiz die Idee einer Konvention zur Ächtung und Abschaffung der Atomwaffen.

So hatte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey Atomwaffen als “Ausrottungswaffen” bezeichnet. Sie seien “unmoralisch und illegitim” und verletzten humanitäres Völkerrecht.

Die Schweiz ist nicht nur im Rahmen des NPT aktiv, sie hat ihren Einsatz für atomare Abrüstung im Einklang mit dem aussenpolitischen Bericht 2009 und dem Sicherheitsbericht 2000 generell verstärkt.

Dabei wird auf zwei Schwerpunkte gesetzt, das De-alerting, die Herabsetzung der Gefechtsbereitschaft der Nuklearwaffen, sowie die Delegitimierung, die langfristige Ächtung von Atomwaffen.

Im Aussenministerium wird im Zusammenhang mit dem verstärkten Einsatz für die atomare Abrüstung darauf hingewiesen, das Land habe gute Beziehungen zu allen Akteuren und keine versteckte Agenda, sei glaubwürdig.

In Kooperation mit anderen Ländern brachte die Schweiz 2007 und 2008 zum De-alerting eine UNO-Resolution ein.

Humanitäre Dimension

Einen weiteren Schritt unternahm sie am Rande der Konferenz durch die Präsentation einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie zur Delegitimierung von Atomwaffen. Ein Ziel der Studie ist, die humanitäre Argumentation ins Zentrum der Debatte um Atomwaffen und Abrüstung zu rücken.

Aufgrund ihrer Wirkung verstossen nukleare Waffen gegen die Grundlagen des humanitären Völkerrechts. Eine Staatsdoktrin, in der Atomwaffen eine Rolle spielen, müsse als ebenso unakzeptabel gewertet werden wie der Einsatz biologischer und chemischer Waffen, deren Verbot auch international geregelt werden konnte, wird argumentiert.

Die Studie stellt die traditionellen Argumente für die Nützlichkeit von Nuklearwaffen in Frage, insbesondere das Argument der Abschreckung. Sie zeigt auf, wie man den Nuklearwaffen durch einen internationalen Vertrag die Legitimität entziehen könnte.

In welchen Zeitrahmen eine solche Konvention zustande kommen könnte, sei bisher offen, hiess es aus Schweizer Kreisen. Man hofft, der Diskussion mit der Studie neuen Impetus zu geben.

Rita Emch, swissinfo.ch, New York

Die Atommächte verfügen noch immer über rund 27’000 Sprengköpfe. Davon sind rund 95% in den Händen der USA und Russlands.

Die USA haben 5113 einsetzbare Waffen, wie Aussenministerin Hillary Clinton zu Beginn der NPT-Überprüfungskonferenz bekannt gegeben hatte.

Der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) wurde 1968 abgeschlossen und trat 1970 in Kraft.

1995 wurde der Vertrag zeitlich unbegrenzt verlängert. Alle 5 Jahre wird überprüft, wie weit der Pakt umgesetzt und eingehalten wird.

Die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) wacht über die Einhaltung des Vertrags.

Heute gehören dem Vertrag 189 Staaten an, darunter die offiziellen Atommächte – USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich.

Der Vertrag verbietet den fünf offiziellen Atommächten, Nuklearwaffen an andere Staaten weiterzugeben. Den übrigen Vertragsstaaten ist es verboten, Nuklearwaffen zu erwerben, zu entwickeln, zu produzieren oder zu besitzen.

Sie haben aber Zugang zur friedlichen Nutzung der Atomenergie, worunter auch die Urananreicherung fällt.

Für Krisen sorgten in den vergangenen Jahren Nordkorea, das 2003 aus dem Vertrag austrat und 2006 sowie 2009 Atomwaffen testete. Umstritten ist zudem das Atomprogramm des Irans, der unter Verdacht steht, Atomwaffen produzieren zu wollen.

Andererseits gibt es Länder, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben und in den Besitz von Atombomben gelangten: Pakistan, Indien und Israel.

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