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Volksrechte: "Behutsame Reform"

Schweizerinnen und Schweizer sollen neu zwei neue direktdemokratische Einfluss-Möglichkeiten erhalten. Keystone

Die Regierung hat die Abstimmungs-Kampagne für die Reform der Volksrechte eröffnet. Mit der Änderung werde der Einfluss des Volkes auf Gesetze und die Aussenpolitik verstärkt und verfeinert.

Dieser Inhalt wurde am 20. Dezember 2002 publiziert

Die Vorlage wird von links und von rechts bekämpft.

Die Reform der Volksrechte sollte 1996 ursprünglich mit der totalen Erneuerung der Bundesverfassung an die Hand genommen werden. Wegen den unterschiedlichen Vorstellungen dauerte es jedoch lange, bis sich die Parlaments-Mehrheit auf eine Vorlage einigen konnte. Die Ratslinke setzte sich erfolglos für weitergehende Rechte ein.

Die Vorlage sei keine Revolution, sondern eine behutsame Reform zur Stärkung der Volksrechte, sagte Justizministerin Ruth Metzler am Freitag an einer Medienkonferenz im Bundeshaus.

Zu den bisherigen direktdemokratischen Möglichkeiten der Bevölkerung - der eidgenössischen Volksinitiative und dem Referendum - sollen mit der neuen Reform zwei Instrumente dazu kommen:

"Allgemeine Volksinitiative"

Mit der "Allgemeinen Volksinitiative" können 100'000 Stimmberechtigte anregen, dass die Verfassung oder Gesetze geändert werden. Das Parlament hat danach die Aufgabe, die Vorschläge auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe umzusetzen.

Zum Vergleich: Bei der bereits bestehenden eidgenössischen Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, dass ein Anliegen neu in der Verfassung festgeschrieben wird.

Während eine bisherige Volksinitiative zwingend zur Abstimmung gelangt, wird also die "Allgemeine Volksinitiative" zuerst vom Parlament behandelt.

Missachtet es Inhalt und Zweck dieser Volksinitiative, so kann eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. Wird dem Anliegen Folge geleistet (und gibt es kein Referendum gegen die Parlaments-Umsetzung) ist keine Abstimmung nötig.

Die allgemeine Volksinitiative wurde bereits in sechs Kantonen eingeführt.

Mehr Mitsprache bei Staatsverträgen

Die zweite Neuerung bringt eine Ausdehnung des fakultativen Staatsvertrags-Referendums. In den vergangenen Jahren habe das internationale Recht an Bedeutung gewonnen, sagte Metzler.

Die Stimmberechtigten hätten sich aber bisher zum internationalen Recht nicht im gleichen Mass äussern können wie zum Landesrecht.

Neu sollen alle Staatsverträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, mit 50'000 Unterschriften zur Abstimmung gebracht werden können. Damit wird laut Metzler die Aussenpolitik demokratisch besser verankert.

Der Einwand, dass der aussenpolitische Handlungsspielraum beeinträchtigt werde, sei ernst zu nehmen. "Das Risiko, dass ein Staatsvertrag auch einmal abgelehnt wird, ist aber der Preis der Demokratie."

Nicht zu allem Mitsprache

Die Zahl der dem Referendum unterstehenden Staatsverträge werde sich dadurch erhöhen, sagte der freisinnige Schwyzer Ständerat Toni Dettling.

Ob sich damit auch die Zahl der Referenden erhöhe werde, sei schwer zu sagen. Bisher sei nämlich nur gegen fünf Staatsverträge das Referendum ergriffen worden, wie beispielsweise gegen die Bilateralen Verträge mit der EU oder gegen den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds.

Das Luftverkehrs-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland oder die Alpenkonvention würden aber voraussichtlich nicht unter das fakultative Staatsvertrags-Referendum fallen, bestätigte Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, gegenüber swissinfo.

Linke und bürgerliche Komitees lehnen die Vorlage ab

Linke Gegnerinnen und Gegner stören sich vor allem an der hohen Unterschriftenzahl, die für eine "Allgemeine Volksinitiative" notwendig sein soll. Sie erinnern daran, dass der Bundesrat ursprünglich 70'000 Unterschriften vorgeschlagen hatte. Daher sei die Vorlage nun ein unfertiges, niemanden befriedigendes Paket.

Kritik kommt auch vom rechten Komitee "Nein zur Selbstbedienungs-Demokratie". Die Einführung der allgemeinen Volksinitiative gefährde die bewährte helvetische Konkordanz. Zudem sei die Vorlage zu kompliziert und höhle Kompromisse aus, so die Argumentation.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 9. Februar 2003 über die Vorlage.

swissinfo und Agenturen

Fakten

Bereits jetzt können 100'000 Schweizer Stimmberechtigte eine Änderung der Verfassung verlangen.
Die neue "Allgemeine Volksinitiative" soll nun auch Einfluss auf Gesetzesebene ermöglichen.
Zudem soll mit dem fakultativen Staatsvertrags-Referendum die aussenpolitische Mitsprache gestärkt werden.

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