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Waffengesetz nur leicht verschärft

In der Schweiz gibt es bis zu drei Millionen Waffen. swissinfo.ch

Die Schweizer Landesregierung schlägt in der Revision des Waffengesetzes vor, dass Waffen nur noch mit Erwerbsschein verkauft werden dürfen.

Weil der Widerstand im Konsultations-Verfahren zu gross war, verzichtet der Bundesrat jedoch auf die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters.

Die Landesregierung legte am Mittwoch das revidierte Waffengesetz dem Parlament vor. Die Botschaft hatte mehrere Jahre auf sich warten lassen.

Einerseits, weil das Schengen-Abkommen mit der EU sich in wichtigen Punkten mit der geplanten Revision deckte, andererseits wegen starker Widerstände in der Vernehmlassung (Konsultations-Verfahren).

Aufgrund der Vorbehalte wurde nun das von der früheren Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene nationale Waffenregister fallengelassen.

In der Vernehmlassung hätten 93% der Teilnehmer das Register abgelehnt, schreibt der Bundesrat. Bemängelt worden sei vor allem das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

Antrag begründen

Hingegen sollen mit anderen Massnahmen Lücken im bisherigen Gesetz geschlossen und der Missbrauch von Waffen verhindert werden.

Im Einklang mit der EU wird etwa die Waffenerwerbsscheinpflicht ausgeweitet: Nicht nur beim Kauf einer Waffe im Fachhandel, sondern auch beim Handel unter Privaten ist ein Erwerbsschein nötig.

Zuständig für die Erteilung des Erwerbsscheins sind die kantonalen Behörden. Laut Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei (fedpol), müssen Antragssteller begründen, weshalb sie eine Waffe kaufen wollen. Zudem werde geprüft, ob ihnen der Waffenbesitz etwa wegen Vorstrafen untersagt werden muss.

Markierung vorgeschrieben

Ebenfalls im Abkommen von Schengen festgeschrieben ist, dass Schusswaffen künftig markiert sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen zurückverfolgt werden können. Sobald Schengen in Kraft tritt, wird zudem der unberechtigte Besitz von Schusswaffen unter Strafe gestellt.

Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts. Bisher wurde das Gesetz laut Bundesrat in den Kantonen gerade bezüglich Bewilligungspraxis überaus unterschiedlich ausgelegt.

Vorschriften für Imitationen

Eine weitere Neuerung betrifft Imitations-, Schreckschuss-, Druckluft- und “Soft-Air”-Waffen. Für sie gelten künftig dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für normale Waffen.

Allerdings nur, falls sie ein Gefährdungspotenzial darstellen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Schreckschusspistole einer echten Waffe zum Verwechseln ähnlich sieht.

Verboten werden soll zudem der anonyme Verkauf von Waffen über Internet oder Inserate. Wer eine Waffe verkaufen möchte, muss für die Behörden identifizierbar sein.

Mittels Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Armee soll verhindert werden, dass Armeewaffen an Personen abgegeben werden, die wegen Waffenmissbrauchs registriert sind.

Demonstranten kontrollieren

Vorgesehen ist auch ein Verbot für missbräuchliches Tragen von gefährlichen Gegenständen. Die Polizei bekäme dadurch beispielsweise die Möglichkeit, Demonstranten Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten abzunehmen, bevor damit Straftaten begangen wurden.

Laut Bundesrat enthält die Revision keine Neuerungen, welche die Ausübung des Jagd- und Schiess-Sports einschränken. Minderjährige Sportschützen sollen neu Kleinkaliber- und Druckluftwaffen ausleihen können, um damit zu trainieren.

swissinfo und Agenturen

Laut heute gültigem Waffengesetz ist nur für den Kauf einer Waffe in einem Geschäft ein Erwerbsschein nötig.
Das neue Gesetz will dies auf den Verkauf zwischen Privaten ausdehnen, wie dies das Abkommen von Schengen verlangt, bei dem die Schweiz dabei ist.
Im Schengen-Raum verboten ist ausserdem der Besitz von Maschinen-Gewehren oder -Pistolen sowie Granaten.

Weil kein zentrales Waffenregister existiert, kann die Anzahl Waffen in der Schweiz nur geschätzt werden. Vermutet werden zwischen einer und drei Millionen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die den obligatorischen Militärdienst geleistet haben, können ihre persönliche Waffe behalten (ohne Munition).

Die Lobbys der Jäger und Sportschützen zählen in der Schweiz zu den mächtigsten des Landes.

Pro Jahr sterben in der Schweiz 180 Menschen durch Feuerwaffen. Die Mehrheit dieser Fälle sind Suizide.

Am 27. September 2001 hatte ein Mann im Parlament des Kantons Zug ein Blutbad angerichtet. Er brachte 14 Menschen um und verletzte 15 weitere, bevor er sich selber richtete. Seine Waffen hatte er legal gekauft.

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