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Wie funktioniert die digitale Unterschrift?

Digital unterschreiben wird möglich, wenn ein Verschlüsselungsverfahren angewendet wird. Grundlage ist die sogenannte Public-Key-Infrastruktur. Die elektronische Unterschrift soll sicherer sein als die handschriftliche.

Dieser Inhalt wurde am 17. Januar 2001 publiziert

Ein Public-Key-System ist eine Art Infrastruktur, die garantiert, dass die digitale Unterschrift nach gewissen Regeln erstellt werden kann. Dazu erhält jeder Benutzer ein Schlüsselpaar - einen privater Schlüssel und einen öffentlicher Schlüssel.

Diese digitalen Schlüssel sind im Grunde nichts anderes als eine Zahlenreihe. Die Schlüsselpaare werden von einer unabhängigen Stelle, einer Art "Passbüro", vergeben. So wie ein Passbüro heute weltweit garantieren kann, dass der Besitzer eines Schweizer Passes auch der ist, als den er im Pass eingetragen ist, kann die Zertifizierungsstelle garantieren, dass ein bestimmtes Schlüsselpaar einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. An diese Zertifizierungsstelle werden sehr hohe Sicherheitsanforderungen gestellt.

Das Prozedere

Wenn jemand ein Dokument oder einen elektronischer Brief, eine E-mail, verschicken möchte, "unterschreibt" er mit dieser Zahlenkombination, mit seinem privaten Schlüssel. Der öffentliche Schlüssel wird in ein elektronisch zugängliches Verzeichnis aufgenommen. So kann der Empfänger eines digital unterschriebenen Dokumentes den privaten mit dem öffentlichen Schlüssel vergleichen. Diese Kombination erlaubt es ihm, die Identität des Absenders zweifelsfrei festzustellen.

Sicherer als Handunterschrift

Im Gegensatz zur handschriftlichen Unterschrift, die jemand einscannen oder sonst fälschen kann, ist die digitale Unterschrift sicherer: "Wenn Sie jemanden nicht kennen, seine Unterschrift noch nie gesehen haben - woher wollen Sie wissen, dass diese Unterschrift nicht gefälscht ist?" fragt der juristische Experte Matthias Ramsauer vom Bundesamt für Kommunikation. Man kann nämlich bei der Überprüfung der Unterschrift gleichzeitig auch feststellen, ob ein Dokument auf seiner Reise durch das World Wide Web verändert worden ist oder nicht.

Ist ein Dokument nach diesen Regeln erstellt worden, kann es in der Schweiz bereits heute vor Gericht als Beweismittel beigezogen werden, wenn dies der Richter zulässt.

Ruth Bossart

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In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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