Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Zinsbesteuerung: Banken suchen Schlupflöcher

Die Bank Leu bietet einen Obli Fonds an, mit dem die Besteuerung der Zinserträge umgangen werden kann. Keystone Archive

Schweizer Banken stellen für vermögende europäische Anleger bereits Produkte zusammen, mit denen die von der EU verlangte Zinsbesteuerung umgangen werden kann.

Laut Steuerexperten arbeiten die Banken schon länger daran, Schlupflöcher zur Umgehung dieser Steuerpflicht zu finden.

“Es gibt eine Menge Schlupflöcher in der europäischen Regelung zur Besteuerung von Zinserträgen, die mit den bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz noch untermauert werden”, sagt Thomas Jaussi, Steuerspezialist bei KPMG, gegenüber swissinfo.

“Ich persönlich glaube: Wenn jemand viel Geld hat, wird er einen Weg finden, diese Steuer zu umgehen.”

Die bilateralen Abkommen II, bei denen es der Schweiz gelungen ist, das bestehende Bankgeheimnis für Ausländer abzusichern, verlangt die Einführung einer Besteuerung der Zinserträge, die EU-Bürger mit ihrem Vermögen auf Schweizer Banken erzielen.

Der Steuersatz wird anfänglich bei 15% liegen und innerhalb von sechs Jahren auf 35% steigen. Drei Viertel davon muss die Schweiz an die europäischen Steuerbehörden abliefern, einen Viertel können die Banken für ihre Unkosten zurück behalten.

Die Zinsbesteuerung trifft allerdings nicht alle Arten von Vermögenserträgen. Einkommen aus Dividenden, reinen Aktienfonds, aus Versicherungspolicen, Derivaten oder Gold sind ausgenommen.

Einträgliche Geschäfte

Vor März 2001 begebene Staatsobligationen sind ebenfalls ausgenommen. Das ergibt ein Schlupfloch, das zumindest von einer Bank wahrgenommen wird.

So hat die private Bank Leu vergangenen Monat einen Obligationenfonds derart umgewandelt, damit er vor der Zinsbesteuerung geschützt ist. Er enthält mehrheitlich Obligationen, die vor dem Stichtag 1. März 2001 begeben worden sind und den so genannten “Grandfathering”-Status geniessen. Diese Anleihen sind bis 2010 vom Abkommen zwischen der EU und der Schweiz ausgenommen.

Andere Finanzinstitute haben ähnliche Lösungen für ihre europäischen Kunden ausgearbeitet.

Die diversen Schlupflöcher könnten den Banken zu einem unverhofften Gewinn verhelfen. Wenn reiche Kunden ihr Geld in spezialisierte Anlageprodukte stecken, könnten die Banken dafür neuartige Verwaltungsgebühren einziehen.

Eine Schweizer Tageszeitung hat kürzlich geschätzt, dass auf diese Weise mindestens 200 Milliarden Franken umgeschichtet werden könnten. Bereits ein Gebührenansatz von einem Prozent würde somit grosse Gewinne garantieren.

Der Umweg über Offshore-Plätze

Eine zweite Schwäche des Abkommens ist laut Finanzexperten die Übereinkunft, dass die EU-Steuer nicht an der Quelle abgeschöpft wird. Der Abzug erfolgt vielmehr durch die Zahlstellen.

“Normalerweise wird das eine Bank oder ein Vermögensverwalter sein”, sagt Jaussi. Wenn die Zahlstelle jedoch ausserhalb der Schweiz oder der EU liegt, entfällt die Steuer. In einen Graubereich fallen auch Stiftungen, Aktiengesellschaften oder Trusts, denn juristische Personen sind – unabhängig vom Sitz – von der Steuer verschont.

Ein Privatanleger könnte also beispielsweise seine Besitzrechte an Portfolio-Anteilen an eine juristische Person in einem Offshore-Land übertragen.

“Damit unterstünde der Gewinn nicht mehr der Besteuerung, denn der Besitzer – eine in der EU sesshafte Privatperson – erhält keine direkten Zins-Erträge mehr, sondern verdient indirekt, über die juristische Person in einem Offshore-Gebiet.”

Eine Steuer “nur für Dumme”

Zu den Verlockungen solcher Umwege über juristische Personen kommt hinzu, dass die Steuer-Richtlinie keine gesetzlichen Massnahmen gegen Missbrauch vorsieht, obwohl das Abkommen eigentlich als Massnahme gegen Steuerhinterziehung gedacht ist.

“Wer genug Geld hat, für den lohnt es sich, sein Vermögen neu zu strukturieren”, sagt Jaussi.

Banker gehen deshalb davon aus, dass nur Kunden mit kleinen Vermögen, die sich teure Beratung nicht leisten können, im Netz der Zinsbesteuerung hängen bleiben. “Nur die Dummen, die nicht informiert wurden, zahlen am Ende”, zitiert der Zürcher “Tages-Anzeiger” einen Finanzberater. Oder eben die mit wenig Vermögen.

swissinfo, Jacob Greber in Zürich
(Aus dem Englischen von Katrin Holenstein)

Bei den bilateralen Verträgen II wollte die Schweiz unbedingt das Bankgeheimnis (auch für Ausländer) erhalten.

Den Regierungen der EU-Länder ist dieses ein Dorn im Auge, denn wegen ihrer Hochsteuerpolitik parkieren viele Europäer ihre Vermögen in die Schweiz.

Ein wichtiges Zugeständnis der Schweiz bestand deshalb darin, neu die Erträge dieser Vermögen zu besteuern (Quellensteuer, Zahlstelle), ohne allerdings die Identität des Anlegers preis zu geben.

Nun ergeben sich auch hier wieder Möglichkeiten, der Besteuerung zu entgehen.

Entweder durch gewisse Anlageinstrumente, oder über den Trick der juristischen Zwischen-Person in einem Offshore-Platz.

Die neue Steuer-Richtlinie der EU soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

In der Schweiz wird auf Zinserträge von Vermögen von EU-Bürgern ein Steuersatz von zunächst 15%, später 35% erhoben.

Drei Viertel der Einnahme wird den EU-Ländern weitergegeben.

Steuerexperten glauben, dass diese Regelung reichen Europäern viele Schlupflöcher bietet.

Schweizer Banken bieten bereits Produkte an, mit denen die Zinsbesteuerung umgangen werden kann.

Kenner glauben, dass die Banken mit Gebühren für diesen neuen Service Milliarden verdienen könnten.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft