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Zinssteuer: Eventuell Verschiebung um 1 Jahr

Die Europäische Bankenvereinigung bittet die zuständigen EU-Stellen und die Finanzministerien, die mit der Schweiz ausgehandelte Zinsertragssteuer erst ab Januar 2006 einzuführen.

Der EU-Finanzminsterrat (Ecofin) möchte die Steuer schon ab Januar 2005 in Kraft setzen. Gespräch mit der Schweiz sind angesagt.

Die grenzüberschreitende Zinssteuer ist eines der Abkommen, das kürzlich innerhalb des Pakets der bilateralen Verhandlungen II auf Wunsch von Brüssel zwischen der EU und der Schweiz ausgehandelt worden ist.

Doch bereits Anfang Mai hatte der Schweizer Bundespräsident Joseph Deiss erklärt, die Schweiz werde wahrscheinlich am 1. Januar 2005 nicht bereit für die Einführung sein.

Noch die Abkommenstexte der Verhandlungen nicht einmal paraphiert. Laut Joseph Deiss müsste die Paraphierung der Verträge bis am 11. Juni erfolgen, damit sie noch bis Ende 2004 im Parlament ratifiziert werden könnten.

Schweizer Eigenarten

Wegen des spezifischen Gesetzgebungsprozesses in der Schweiz soll die EU- Richtlinie erst auf Anfang 2006 in Kraft treten. Das Parlament in Bern wird das Paket wahrscheinlich im Herbst ratifizieren.

Dieser Dauer dieser parlamentarischen Prozedur hängt davon ab, ob die Bilateralen II als ‘Gesamtpaket’, als ‘Teilpakete’ oder einzeln zur Sprache kommen und ob ein Referendum ergriffen wird.

Es sei eine “unabwendbare Tatsache”, dass der von der EU vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden könne, schreibt die FBE in einem Communiqué vom Donnerstag.

Überall gleichzeitige Einführung der Zinssteuer

Die Situation in der Schweiz müsse einbezogen werden, ergänzte Roger Kaiser, zuständig für Steuerfragen bei der FBE, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. “Sonst riskiert man, dass die EU-Staaten gezwungen sind, steuerliche Massnahmen anzuwenden, die einschränkender sind als diejenigen ihrer Schweizer Konkurrenten.”

Es gebe zudem Banken, die an der Legalität und Praktikabilität von provisorischen oder rückwirkenden Massnahmen im Bereich der Zinsertragssteuer, wie sie die EU der Schweiz vorschlagen könnte, zweifelten, heisst es weiter in der Mitteilung.

Die meisten Staaten wünschen, dass die Zinsbesteuerung überall gleichzeitig eingeführt wird.

Mehrheit für Anfang 2006

Aus “praktischen Gründen” bevorzuge die Mehrheit der FBE-Mitglieder, dass die Einführung auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen sollte.

Die Richtlinie sieht eine gleichzeitige Einführung in der EU wie auch in Drittstaaten vor.

EU-Finanzminister wollen nicht warten

Der EU-Finanzministerrat seinerseits hatte am vergangenen Mittwoch den Willen, die Richtlinie wie geplant einzuführen, bekräftigt. Die EU-Kommission wurde beauftragt, in den kommenden Wochen mit der Schweiz intensive Gespräche über den Einführungstermin zu führen.

Spätestens Ende Juni muss dieser Ministerrat entscheiden, ob Drittländer (wie die Schweiz) gleichwertige Massnahmen in der Zinsbesteuerung einführen. Nur dann kann die Richtlinie Anfang 2005 eingeführt werden.

Von Seiten der EU-Kommission will man die Bitte der FBE nicht kommentieren. Man warte auf die Entscheidung des Rats, sagte ein Sprecher.

Die FBE ist eine Vereinigung europäischer Banken. Sie ist nicht ausschliesslich für EU-Mitglieder offen, auch Schweizer Banken sind mit dabei.

swissinfo und Agenturen

Die EU-Zinssteuer-Richtlinie besagt:

22 EU-Mitgliedsländer werden Zinszahlungen an natürliche Personen mit Steuerwohnsitz in einem anderen EU-Land den dortigen Behörden melden.

Dort werden diese Beträge dann besteuert.

Drittländer, die Schweiz sowie Belgien, Luxemburg und Österreich werden stattdessen eine Quellensteuer erheben (Steuerrückbehalt).

Der Satz dieses Rückbehalt steigt mit der Zeit auf 35% des besteuerten Zinsertrags.

Drei Viertel davon wird in das Herkunsftsland des Besteuerten weitergeleitet.

Damit bleibt das Bankgeheimnis erhalten.

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